Gebrauchtsoftware

Microsoft setzt Zwischenhändler Grenzen

07.10.2011
Der Softwarehersteller Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt. Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf Computer aufspielt.

Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10).

Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl alte Computer aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte die Software mit anderer Rechnern, die er dann verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall. (dpa/sh)