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Microsoft schießt scharf gegen Richter Jackson

29.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft hat in seiner ersten Stellungnahme im gerade begonnenen Kartell-Berufungsverfahren vor allem Richter Thomas Jackson angegriffen, der den Softwareriesen im Juni 2000 zur Aufspaltung verurteilt hatte. Die Gates-Company wirft Jackson darin in ungewöhnlich scharfen Worten Parteilichkeit vor: "Durch seine wiederholten Kommentare zu dem Fall in der Presse hat sich der Bezirksrichter der Öffentlichkeit gegenüber als Beteiligter der Kontroverse dargestellt. Dadurch hat er seine Unabhängigkeit kompromittiert, wenn nicht sogar Voreingenommenheit gegenüber Microsoft demonstriert." Der Softwarehersteller beantragt in seiner 150-seitigen Stellungnahme die Aussetzung des damals gefällten Urteils und verlangt bei einer potenziellen Wiederaufnahme des Falls einen neuen Richter.

Im übrigen argumentierte Microsoft, Jackson sei irrtümlich zu der Schlussfolgerung gekommen, der Konzern nutze seine Monopolstellung aus. Schließlich habe man mit der Bündelung des Internet-Browsers und des Betriebssystems Konkurrenten wie Netscape nicht aus dem Markt gedrängt, sondern den Mitbewerb angekurbelt.

Am 12. Dezember kommt die Gegenpartei, das US-Justizministerium und 19 US-Bundesstaaten, mit einer schriftlichen Stellungnahme zum Zug. Eine Sprecherin des Ministeriums zeigte sich in Anbetracht der Microsoft-Angriffe unbeeindruckt: "Das Urteil steht fest auf den Beweisen, die während des 78-tägigen Verfahrens eingereicht wurden, darunter Tausende von Microsofts eigenen Dokumenten. Wir glauben an unseren Fall und freuen uns auf unsere Eingabe im Berufungsgericht."

Viele Beobachter des Kartellverfahrens rechnen inzwischen damit, dass Microsoft vor dem Berufungsgericht bessere Chancen hat, die Aufspaltung des Unternehmens abzuwehren, als vorher im Bezirksgericht. Rechtsexperte William Kovacic von der George Washington University in Washington, D.C., bezeichnete diese Möglichkeit als "virtuelle Sicherheit", unter anderem weil Richter Jackson im ersten Verfahren Anhörungen zu alternativen Ahndungsmethoden abgelehnt hatte.