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Microsoft-Prozess: Richter Jackson gibt Gas

06.04.2000
Strafmaß soll in sechs Wochen feststehen

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Entgegen bisherigen Vermutungen, die eigentliche Entscheidung über die Sanktionen gegen Microsoft im Kartellverfahren werde sich noch Jahre hinziehen, will der vorsitzende Richter Thomas Jackson offenbar rasch Nägel mit Köpfen machen. Er gab gestern einen straffen Zeitplan vor, der ein Urteil Ende Mai vorsieht. Experten gehen angesichts der deutlichen Beschleunigung davon aus, dass eine Zerschlagung Microsofts damit endgültig vom Tisch ist.

Jackson konferierte gestern mit den Vertretern der Anklage, die in dem zehnminütigen Meeting zusagten, bis Ende des Monats einen tunlichst einmütigen Vorschlag für eine Bestrafung des Softwarekonzerns vorzulegen. Das Justizministerium hat nun genau 20 Tage Zeit, als genauer Termin für die Abgabe seines Vorschlags hat man sich auf den 25. April geeinigt. Ultimo für die 19 einzelnen Bundesstaaten ist der 28. April, Jackson räumte ihnen angesichts der Osterfeiertage eine Verzögerung von weiteren drei Tagen ein.

Microsoft hat dann bis zum 10. Mai Zeit für seinen Gegenvorschlag. Konzernanwalt John Warden hat bereits angekündigt, dass er mehr Zeit benötigen werde, falls die Vorschläge von DOJ (Department of Justice = Justizministerium) und Bundesstaaten voneinander abweichen sollten. "Wir hoffen sehr, dass es ein einheitliches Konzept wird", erklärte der Microsoft-Rechtsbeistand. Wiederum eine Woche später, am 17. Mai, sollen dann abschließend die Regierungsvertreter ihre Erwiderung auf Microsofts Gegenvorschlag vorlegen.

Am 24. Mai soll dann eine öffentliche Anhörung stattfinden, die beiden Seiten nochmals Gelegenheit bietet, ihre Standpunkte darzustellen. Nach Aussagen von Chefankläger Joel Klein wird Richter Jackson binnen 60 Tagen und somit spätestens in der ersten Juniwoche das endgültige Urteil verkünden. Für den nicht eben unwahrscheinlichen Fall, dass Microsoft anschließend Berufung einlegt, will Jackson dafür sorgen, dass die Angelegenheit auf Basis seiner "Findings of Law" vom Anfang dieser Woche direkt vor dem Supreme Court (vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof) verhandelt wird, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. "Mein erklärtes Ziel ist, eine eventuelle Berufung so schnell wie möglich abzuwickeln. Ich will weder die Wirtschaft schädigen noch meine oder Ihre kostbare Zeit weiter dadurch vergeuden, dass die Angelegenheit noch einmal an uns zurückgeht", erklärte der Richter gegenüber den Prozessparteien.

In einem ungewöhnlichen Schritt hat Jackson zudem beide Seiten aufgefordert, den bisherigen Stand ihrer Vermittlungsversuche öffentlich zu machen. Die "letzten und besten" Vorschläge möchte der Richter als Ausgangsbasis für seinen Urteilsspruch heranziehen. Die Mitschriften seiner privaten Gespräche mit den Anwälten beider Seiten will Jackson ebenfalls veröffentlichen, um zu verhindern, dass unautorisierte Informationen aus undichten Stellen die Gerüchteküche unnötig anheizen. Bill Kovacic, Juraprofessor an der Washington Law School, erklärte dazu: "Es ist sehr ungewöhnlich, dass ein Richter die Parteien auffordert, ihre aktuellen Schlichtungsvorschläge öffentlich zu machen. Schließlich sind solche Verhandlungen vor allem deswegen aussichtsreich, weil beide Seiten davon ausgehen, dass die Inhalte nicht publik werden."

Eine Zerschlagung von Microsoft scheint angesichts des straffen Zeitplans nicht mehr wahrscheinlich. "Die Bereitschaft des Richters, Microsoft zu zerlegen, lässt sich an den Zeiträumen messen, die er für die Hearings angesetzt hat", meint etwa Bob Lande, Dozent an der Baltimore Law School. "Ginge es um eine harte Bestrafung ["strong remedy"], dann wäre das eine vorsichtige, freiwillige Angelegenheit." Kovacic ergänzt: "Würde man eine Restrukturierung des Unternehmens wollen, dann machte man das sicher nicht auf die Schnelle."