Neun Bundesstaaten lehnen Kompromiss ab

Microsoft-Prozess geht weiter

16.11.2001
WASHINGTON D.C. (CW) - Der Kartellprozess gegen Microsoft wird auf zwei Ebenen fortgeführt. Während das Justizministerium zusammen mit neun der 18 klagenden Bundesstaaten das Verfahren über den ausgehandelten außergerichtlichen Kompromiss vorantreibt, prozessieren die restlichen neun Bundesstaaten weiter.

Die Arbeit für Colleen Kollar-Kotelly hat sich verdoppelt. Die Richterin im Microsoft-Prozess hat das Verfahren geteilt. In einem Strang wird der vom Justizministerium (Department of Justice = DOJ) ausgehandelte Kompromiss erörtert. Dabei überprüft die Richterin in einem festgelegten Verfahren den Vergleich.

Hierzu wird die Einigung zunächst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Unter anderem sollen Anzeigen mit einem Hinweis auf Details der Einigung in überregionalen Tageszeitungen geschaltet werden. Dann haben Privatpersonen, Interessen- und Firmenvertreter 60 Tage Zeit, Einsprüche und Bedenken geltend zu machen. Danach dürfen die Parteien, also Microsoft, das DOJ und die neun beteiligten Bundesstaaten, binnen 30 Tagen auf die Kommentare antworten. Ungefähr Mitte Februar entscheidet die Richterin dann, ob eine zusätzliche Anhörung nötig ist, bevor sie ihr Urteil über den Kompromiss fällt.

Parallel dazu wird der Prozess mit den restlichen neun der klagenden Bundesstaaten normal fortgeführt. Zu den härtesten Kritikern des DOJ-Vergleichs zählen dabei Massachusetts und Kalifornien. "Für mich ist es keine Frage, dass Microsoft, fünf Minuten nachdem der Kompromiss unterzeichnet ist, nach Wegen suchen wird, die Vereinbarung zu brechen. Das ist seine Natur", misstraut Tom Reilly, Generalstaatsanwalt in Massachusetts, dem Softwarekonzern. Kalifornien beheimatet im Silicon Valley harte Microsoft-Konkurrenten wie Oracle und Sun.

Die Kläger in diesem Verfahren müssen der Richterin bis zum 7. Dezember Vorschläge für eine Bestrafung unterbreiten. Bis zum 12. Dezember kann Microsoft darauf antworten. Für den 4. März wurde eine mündliche Verhandlung vor Gericht angesetzt. (mo)