Gericht soll über modifizierte Apple-Anklage entscheiden

Microsoft: Nur elf Anklagepunkte relevant

23.06.1989

SAN FRANZISKO (IDG) - Neues vom Urheberrechtsprozeß Apple gegen Microsoft: Jetzt stellte Microsoft beim zuständigen Gericht den Antrag, Apples Klage von 189 auf elf Anklagepunkte einzuschränken Die Apple-Anwälte sehen jedoch keine rechtliche Grundlage für die Microsoft-Offensive.

Apple hatte in einer Erläuterung zu seiner Klage im April 189 Punkte geltend gemacht, nach denen Microsoft in Windows 2.03 Apple-Urheberrechte verletzt haben soll. Microsoft erklärte jetzt, daß 178 dieser Punkte nicht Gegenstand des Prozesses sein konnten, da es sich hier um grafische Elemente handelte, die bereits bei Windows 1.0 verwendet worden waren. Für Windows 1.0 hätten aber Apple und Microsoft 1985 einen Lizenzvertrag abgeschlossen. Außerdem forderte Microsoft das Bundesgericht in San Franzisko auf, festzustellen, für welche der übrigen elf möglichen Anklagepunkte Apple überhaupt Urheberrechtsansprüche erheben kann.

Sollte Microsoft mit diesem Vorstoß bei Gericht durchkommen dann wäre der Prozeß auf einige wenige Punkte beschränkt. Zu diesen Punkten zählen beispielsweise überlappende Windows, von denen Microsoft-Anwalt William Pop behauptet, sie gehörten zum "Public Domain", weshalb dafür kein Urheberrecht geltend gemacht werden könne. Außerdem habe Apple nach Microsoft-Auffassung die. überlappenden Windows gar nicht erfunden. Microsoft bleibt weiterhin bei dem Standpunkt, das Lizenzabkommen von 1985 gelte auch - zumindest teilweise - für Windows 2.03.

Prozeßgegner Apple lehnt den neuen Microsoft-Antrag in beiden Punkten ab: Die Lizenz sei eindeutig auf Windows 1.0 beschränkt gewesen. Auf dieses Programm war auch die Verwendung von Icons beschränkt. Es sei niemals von der Lizenzierung einzelner Programmelemente die Rede gewesen, die in weiteren Macintosh-ähnlichen Programmen verwendet werden dürften.

Die Entscheidung des US-Bundesgerichtes über den Microsoft-Antrag ist für den 21 Juli angesetzt.