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Microsoft nimmt Berufung ins Visier ...

09.06.2000
... und startet Imagekampagne

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der zur Aufteilung verurteilte Softwaregigant Microsoft hat die ersten Schritte in Richtung eines Berufungsverfahrens eingeleitet und US-Richter Thomas Jackson aufgefordert, die im Kartellurteil verordneten Eingriffe in die Geschäftspraktiken des Konzerns auszusetzen. Ansonsten würde ein "schmerzlicher und irreparabler Schaden" entstehen, so die Gates-Company in ihrer Begründung.

Jackson hatte das Softwarehaus in seinen am vergangenen Mittwoch verhängten Strafmaßnahmen nicht nur zur Spaltung in zwei "Baby Bills" verurteilt, sondern zudem strukturelle Beschränkungen gefordert (CW Infonet berichtete). Demnach darf Microsoft nicht wie bisher sogenannte "Knebelverträge" mit PC-Herstellern schließen, Konkurrenten nicht mehr durch Verweigerung von Lizenzbedingungen oder Support unter Druck setzen und Windows-Lizenznehmer nicht mehr zur Abnahme weiterer Produkte zwingen. Des weiteren muss der Softwaregigant allen PC-Herstellern künftig die gleichen Lizenzbedingungen einräumen. Diese Bestimmungen sollen bereits in drei Monaten greifen, sofern sie nicht von einem Berufungsgericht ausgesetzt werden.

Bill Kovacic, Jura-Professor an der George Washington University, glaubt nicht, dass Richter Jackson der Microsoft-Anfrage nach Aussetzung statt geben wird. Der Experte im Microsoft-Kartellverfahren vermutet, dass Jackson die Anfrage vielmehr ohne Anhörung abschmettern wird. In seiner Urteilsbegründung hatte der Richter mehr als deutlich gemacht, dass er den Softwarekonzern für nicht vertrauenswürdig hält. Darin heißt es: "Microsoft hat sich in keinster Weise bereit gezeigt, seine Geschäftspraktiken freiwillig zu ändern." Das Unternehmen habe sogar angekündigt, auch gegen die Erhebung der geringsten Verhaltensbeschränkungen, die es selbst als Alternativen vorgeschlagen hat, Berufung einzulegen. Kovacic zufolge ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass ein Mensch den Mars betritt, als dass Richter Jackson die Microsoft-Beschränkungen aufhebt. Sollte Jackson die Anfrage abschlagen, kann die Gates-Company dagegen Berufung einlegen.

Wie bei der ersten Urteilsverkündung am 3. April 2000 bereitet Microsoft auch diesmal wieder eine breit angelegte Image- und Werbekampagne vor, um zumindest die Bevölkerung auf seine Seite zu ziehen. Ab kommenden Sonntag soll im US-Fernsehen ein Werbe-Spot ausgestrahlt werden, in dem Bill Gates im Sweatshirt die Tugenden seiner Firma preist, ohne direkt auf das Kartellverfahren einzugehen. Zu leisen Musiktönen im Hintergrund beschwört der bebrillte Microsoft-Gründer das Publikum: "Die nächste Softwaregeneration wird bereits hier bei uns entwickelt. Sie wird Ihre Stimme verstehen, Ihre Bedürfnisse erahnen, Ihre Privatsphäre schützen und Sie mit dem Internet verbinden, wo immer Sie gerade sind. Sie wird Ihre Kinder beim Lernen unterstützen und Unternehmen neue Werkzeuge in die Hand geben, um in der künftigen digitalen Welt voranzukommen. Wir haben in den vergangenen 25 Jahren großartige Software entwickelt. Das ist es, was uns ausmacht. Das ist

und bleibt unsere Leidenschaft." Zuletzt verspricht Gates wie auch im vorherigen Werbe-Clip: "Das Beste kommt erst noch." Microsoft plant zudem Werbeschaltungen in großen Tageszeitungen.