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Microsoft muss Bristol weitere 3,7 Millionen Dollar zahlen

09.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im "kleinen Kartellprozess" gegen Bristol Technologies muss Microsoft dem Portierungs-Spezialisten aus Danbury, Connecticut, weitere 3,7 Millionen Dollar Schadensersatz zahlen. Dies entschied Bundesrichterin Janet Hall Anfang dieser Woche. Sie hatte Microsoft schon im vergangenen September zur Zahlung von einer Million Dollar verurteilt (Computerwoche online berichtete). Bristol hatte die Gates-Company ursprünglich auf sechs Millionen Dollar verklagt. In der 1998 eingereichten Klage hatte die Company behauptet, Microsoft habe ihr entscheidende Teile des Windows-Quellcodes vorenthalten und damit die Weiterentwicklung strategischer Produkte ("Wind/U") entscheidend behindert. Chief Executive Officer Keith Blackwell fühlt sich durch die

jüngste Entscheidung bestätigt: "Wir sind zufrieden", erklärte der Bristol-Chef. "Auch wenn wir gern alles bekommen hätten - es oblag der Richterin, die Angelegenheit auf faire Weise zu regeln, und das hat sie schließlich getan."

Microsoft war naturgemäß weniger begeistert. Konzernsprecher Jim Cullinan erklärte, man untersuche gegenwärtig die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte. Eine andere Jury hatte Mitte Juli 1999 befunden, Microsoft habe nicht gegen Bundesrecht, sondern nur gegen Gesetze des Bundesstaats Connecticut verstoßen. Richterin Hall hatte diese Entscheidung allerdings verworfen.