Softwareanbieter sieht seine Forschung behindert

Microsoft klagt gegen EU-Urteil

18.06.2004
MÜNCHEN (CW) - Wie erwartet hat Microsoft Berufung gegen das Urteil der EU-Kommission eingelegt. Die Kartellbehörden werfen dem Softwarekonzern vor, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Microsoft soll deshalb Schnittstellen öffnen, seinen Media Player von Windows abkoppeln und eine Strafe von knapp einer halben Milliarde Euro zahlen.

Die EU-Kommission kreidet Microsoft zwei Wettbewerbsverstöße an: die enge Kopplung der Multimedia-Software "Windows Media Player" mit Windows und den Missbrauch des Monopols bei Desktop-Betriebssystemen, mit dem sich der Konzern den Weg in den Markt für Workgroup-Server ebnen wolle. Die Kartellbehörden verhängten deshalb am 24. März dieses Jahres eine Geldstrafe von 497,2 Millionen Euro und verlangten, dass Microsoft binnen 90 Tagen eine Windows-Version ohne Media Player auf den Markt bringen müsse.

Gegen dieses Urteil hat nun Microsoft fristgerecht Berufung vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuGeI) eingelegt. Die Entscheidung behindere innovative Unternehmen, klagte Microsofts Chefanwalt Horacio Gutierrez. Sollte der Spruch Bestand haben, würde die weitere Forschung und Entwicklung des Softwareanbieters behindert.

Prozess kann Jahre dauern

Mit dem Einspruch wollen die Microsoft-Verantwortlichen die EU-Auflagen vorerst außer Kraft setzen. Es wird damit gerechnet, dass der zuständige Richter Bo Vesterdorf bereits in wenigen Wochen darüber entscheiden wird. Sollte der Microsoft-Antrag abgelehnt werden, muss der Konzern die Strafauflagen erfüllen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass sich das Gesamtverfahren angesichts der Revisionsmöglichkeiten über drei bis vier Jahre hinzieht. EU-Wettbewerbskommissar Matio Monti bleibt dennoch gelassen: "Wir sehen einem Gerichtsverfahren selbstbewusst entgegen." (as/ba)