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Microsoft-Kartellverfahren geht in die letzte Runde

23.02.2000
Richter Jackson zieht sich zur Urteilsfindung zurück

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Mit den Schlussplädoyers der Anklage und Verteidigung ging das seit Oktober 1998 gegen Microsoft laufende Kartellverfahren gestern in die letzte Runde. Richter Thomas Jackson unterbrach die Stellungnahmen beider Parteien mehrmals durch Fragen danach, wie sich nach deren Ansicht ein 1998 von einem US-Berufungsgericht getroffenes Urteil auf das derzeitige Verfahren auswirke.

Damals war die Klage des Justizministeriums abgelehnt worden, mit der die Bündelung des Microsoft "Internet Explorers" (IE) mit dem Betriebssystem "Windows 95" verboten werden sollte. Das zuständige Gericht befand, dass es sich bei der Kopplung beider Systeme um eine "echte Integration" gehandelt habe, da die Kombination effizient gewesen sei und sich für die Anwender positiv ausgewirkt habe.

In dem laufenden Kartellverfahren werfen das US-Justizministerium und 19 Bundesstaaten dem Softwareriesen unter anderem die illegale Produktbündelung von IE mit dem Betriebssystem Windows 98 vor. Erst vor kurzem hatte Lawrence Lessig, ein Jura-Professor an der University of Harvard, dem Gericht ein spezielles Anschreiben geschickt („friend-of-the-court-brief“), in dem er Jackson riet, das Urteil von 1998 außer acht zu lassen. Wenn er dies nicht täte, würde Microsoft das aktuelle Verfahren ohne Frage gewinnen.

Richter Jackson wollte nun gestern von Anklage und Verteidigung wissen, inwieweit das Urteil von 1998 ihrer Meinung nach auf das derzeitige Verfahren zutreffe. Chefankläger David Boies lehnte es als irrelevant ab, denn damals sei der Fall nur aus technischer Sicht, nicht aber unter wettbewerblichen Gesichtspunkten behandelt worden. "Unterm Strich hat Microsofts Verhalten den Wettbewerbern geschadet."

Richter Jackson nahm Chefverteidiger John Warden in bezug auf die von Microsoft zur Verteidigung angebrachten Copyright-Gesetze in die Mangel. Microsoft hatte Windows 95 und 98 mit Copryright-Zertifikaten ausgestattet. Jackson verstehe jedoch nicht, warum diese Tatsache es den lizenzierten PC-Herstellern verbieten sollte, die Icons des Microsoft-Browsers IE zu entfernen. "Ich verstehe Ihre Berufung auf die Copyright-Gesetze nicht. Keiner bezweifelt, dass Sie ein Urheberrecht besitzen," kommentierte Jackson.

Die gestrigen Anhörungen erläutern zwar die für Richter Jackson zentralen Punkte, haben nach Meinung von Experten jedoch keinen erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Jackson wird noch im Frühling sein Urteil verkünden. Gleichzeitig werden die außergerichtlichen Verhandlungen zwischen Anklage und Verteidigung unter der Leitung des Vermittlers Richard Posner weitergehen. Microsoft droht im schlimmsten Fall die Zerschlagung des Unternehmens.