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Microsoft-Kartellverfahren: Außergerichtliche Einigung unwahrscheinlich

12.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einige US-Rechtsexperten glauben nicht, dass sich Microsoft und das US-Justizministerium im laufenden Kartellverfahren gegen den Softwareriesen außergerichtlich einigen werden. Auch wenn die vorsitzende Richterin Colleen Kollar-Kotelly einen Vermittler bestimmen sollte, halten sie eine Beilegung für unwahrscheinlich. "Falls sich Microsoft mit der Gegenpartei egal auf welche Lösung einigt, heißt das, dass sie mit unmittelbaren Beschränkungen für ihr Geschäftsgebahren rechnen müssen", erklärte Andy Gavil, Jura-Professor an der Howard University. "Wenn es keine außergerichtliche Beilegung gibt, kommen die Strafmaßnahmen nicht vor dem Sommer 2002 und vielleicht sogar erst in einem Jahr."

Am heutigen Freitag läuft ein Ultimatum aus, das Richterin Kollar-Kotelly Microsoft und dem Department of Justice (DOJ) auferlegt hat: Beide Parteien müssen sich bis heute selbständig geeinigt haben, sonst wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Moderation sie dann bis zum 2. November weiter verhandeln. Kommt es auch dann zu keiner außergerichtlichen Beilegung, wird vor Gericht weiter gestritten. Bei dem Verfahren, in dem Micrsoft bereits des Monopolmissbrauchs für schuldig befunden wurde, geht es nun um die Festsetzung des Strafmaßes.

Erst vor kurzem musste Microsoft ein Schlappe einstecken, als ein Antrag des US-Softwareriesen beim Obersten Gericht in den USA abgelehnt wurde. Die Gates-Company hatte dafür plädiert, das Urteil eines früheren Richters bezüglich ihrer Kartellvergehen für null und nichtig zu erklären.