Second-Hand-Lizenzen

Microsoft kämpft gegen Gebrauchtsoftware

12.08.2008
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Händler von Gebrauchtsoftware in der Zwickmühle

Für die Lizenzhändler bedeutet dies einen Balanceakt. Sie müssen versuchen, Kunden- wie Herstellerbedürfnissen gerecht zu werden und alle Beteiligten zu informieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Preo Software AG aus Hamburg verweist auf ihren eigenen Angaben zufolge klar strukturierten und ISO-zertifizierten Übertragungsprozess. Oberste Priorität habe die Transparenz bei den Lizenzübertragungen. Damit will der Händler gewährleisten, dass alle beteiligten Parteien, Käufer, Verkäufer und Hersteller nachvollziehen können, woher die entsprechenden Lizenzen kommen und an wen sie verkauft werden. Die Übertragung in Übereinstimmung mit den Transferprozessen der Hersteller garantiere eine hohe Rechtssicherheit.

Kooperation mit Softwareherstellern

Die jüngsten Entwicklungen sieht Boris Vöge, Vorstand von Preo, allerdings mit gemischten Gefühlen. Eigentlich sollten die Interessen der Kunden im Mittelpunkt aller Handlungen stehen. Diese würden jedoch nur unzureichend thematisiert.

Walter Lang, Geschäftsführer von USC (links): "Für einen Nichtjuristen ist es schon etwas verwunderlich, wie Richter in München zu diesem Thema fast völlig entgegengesetzt urteilen."
Walter Lang, Geschäftsführer von USC (links): "Für einen Nichtjuristen ist es schon etwas verwunderlich, wie Richter in München zu diesem Thema fast völlig entgegengesetzt urteilen."
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Auch der Münchner Händler USC zeigt sich irritiert: "Für einen Nichtjuristen ist es schon etwas verwunderlich, wie Richter in München zu diesem Thema fast völlig entgegengesetzt urteilen", meint Walter Lang, Geschäftsführer von USC. Es sei schon fast Glück, welchen Richter man zu diesem Thema erwische. Der Münchner Händler sieht sein Geschäft jedoch durch die jüngsten Entscheidungen nicht bedroht. Man habe bereits in der Vergangenheit wiederholt vor den Stolperfallen gewarnt. Die USC-Verantwortlichen verweisen darauf, dass sie eng mit den Softwareherstellern kooperieren. Um als Kunde Rechtssicherheit zu haben, sei bei der Übertragung von Volumenlizenzen grundsätzlich das Einverständnis des Herstellers einzuholen, betont der Lizenzhändler. Die Zurückhaltung und das vorsichtige Agieren setze sich durch, lautet das Fazit der Geschäftsführung.

Allerdings sei dieser Kurs in der Vergangenheit nicht immer einfach gewesen, räumt USC-Geschäftsführer Peter Reiner ein. Man habe den Kunden manche Lizenzen nicht in der gewünschten Stückelung anbieten können, da Microsoft dem Herauslösen aus Volumenverträgen nie zugestimmt habe. Das sei ein klarer Wettbewerbsnachteil gewesen.