Second-Hand-Lizenzen

Microsoft kämpft gegen Gebrauchtsoftware

12.08.2008
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Nachdem ein Münchner Gericht Usedsoft den Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen untersagt hat, will nun auch Microsoft Profit aus dem Urteil schlagen.

Die Microsoft-Verantwortlichen hoffen, zum entscheidenden Schlag gegen die Anbieter von gebrauchten Lizenzen ausholen zu können. Seit etwa zwei Jahren hat sich hierzulande ein schwunghafter Handel mit gebrauchter Software etabliert. Das ist den Herstellern ein Dorn im Auge, weil der Second-Hand-Markt die eigenen Lizenzeinnahmen schmälert, auch wenn der Effekt heute noch gering ist. Deshalb versuchen die Softwareanbieter, mit allen Mitteln, den Markt klein zu halten.

Dieser Konflikt hat in den vergangenen Jahren zu einer Reihe von Gerichtsverfahren geführt - zum Teil mit widersprüchlichen Urteilen. Mit dem jüngsten Richterspruch glaubt Microsoft - obwohl nicht selbst am Verfahren beteiligt -, dass nun eine klare Entscheidung den Second-Hand-Handel reglementiert. Dabei bezieht sich der Konzern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen: 6 U 2759/07). Dort hatten die Richter Anfang Juli dem Münchner Lizenzhändler Usedsoft den Weiterverkauf von gebrauchter Oracle-Software untersagt.

Mit dem Urteil endet vorerst ein über zwei Jahre währender Streit. Oracle hatte eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft erwirkt, weil der Händler für online vertriebene Oracle-Lizenzen geworben hatte, verbunden mit der Aufforderung, die entsprechende Software von der Website des Herstellers herunterzuladen. Damit sahen die Oracle-Verantwortlichen ihre Urheberrechte verletzt, speziell das Recht auf Vervielfältigung. Dieser Auffassung folgten auch die Richter in München. Sie bestätigten die einstweilige Verfügung durch alle Instanzen, auch im Hauptsacheverfahren, das am 3. Juli mit dem Urteil des OLG München endete.

Microsoft: Das Urteil schafft Klarheit

Mit dem Gerichtsentscheid sehen nun auch die Microsoft-Verantwortlichen ihren Standpunkt bestätigt. "Das Urteil schafft endlich Klarheit", behauptet Dorothee Belz, Director Law & Corporate Affairs von Microsoft. Die Entscheidung bestätige die Auffassung des Softwarekonzerns, dass die Rechteinhaber selbst entscheiden können, ob Nutzungsrechte an ihrer Software weiterlizenziert werden könnten. Der Konzern sieht in dem Urteil weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche der Gebrauchtsoftwarehändler und deren Kunden. Der Richterspruch bilde einen Schlusspunkt in der Diskussion um gebrauchte Software zugunsten der Softwarehersteller, heißt es in einer offiziellen Mitteilung.

Dass es in dem Verfahren explizit um Oracle-Software ging, stört die Microsoft-Justiziare nicht. Sie berufen sich darauf, dass das OLG München in der schriftlichen Urteilsbegründung ausgeführt habe, dass der Vertrieb gebrauchter Software generell einer Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber bedürfe. Dies gelte nicht nur für Software, die per Download in den Verkehr gebracht werde, sondern auch für den Handel mit gebrauchten Original-Datenträgern. Demnach ist aus Sicht Microsofts der An- und Verkauf von Vervielfältigungsrechten ohne die Zustimmung des Unternehmens unwirksam und damit urheberrechtswidrig.

Lizenzhändler widersprechen der Interpretation von Microsoft

Auf Seiten der Lizenzhändler stieß diese Interpretation auf heftigen Widerspruch. "Die Microsoft-Darstellung ignoriert in eklatanter Weise die Sachlage", kritisierten Usedsoft-Vertreter. Das aktuelle Urteil beziehe sich ausschließlich auf Oracle-Software, nicht auf Produkte anderer Anbieter. Laut der COMPUTERWOCHE vorliegenden Unterlagen hatten selbst Oracle-Vertreter im Laufe des Verfahrens explizit darauf hingewiesen, dass der eigene Fall anders gelagert sei als der Handel mit Microsoft-Lizenzen. Offenbar fürchtete der Datenbank- und Middleware-Spezialist einen negativen Ausgang des Verfahrens, sollten Lizenzaspekte aus dem Microsoft-Umfeld einbezogen werden. Der Grund: In den zurückliegenden Monaten hatte es eine Reihe von Verfahren mit Beteiligung Usedsofts gegeben, in denen die Richter in ihren Urteilsbegründungen die Rechtmäßigkeit des Second-Hand-Handels mit Microsoft-Produkten ausdrücklich bestätigt hatten.