Das Berufungsurteil lässt zentrale Fragen unbeantwortet

Microsoft jubelt - die Monopolvorwürfe bleiben

06.07.2001
MÜNCHEN (wh) - Die drohende Zerschlagung ist vorerst abgewendet, doch das Berufungsurteil bedeutet keinen Freibrief für Microsoft. Die zentrale Frage, wann eine Bündelung von Produkten rechtswidrig ist, bleibt unbeantwortet. Offen ist auch, wie sich die nun bestätigten Monopolvorwürfe auf neue Produkte wie Windows XP auswirken werden.

Schuldig oder nicht schuldig? - Diese Frage lässt sich nach dem Urteilsspruch der Washingtoner Berufungsrichter nur sehr differenziert beantworten. Das Appellationsgericht bestätigte einerseits die Auffassung der Vorinstanz, Microsoft habe sein Monopol bei PC-Betriebssystemen mit wettbewerbswidrigen Methoden aufrechterhalten. Andererseits widersprach es dem Urteil von Bezirksrichter Thomas Jackson, der Softwarekonzern habe versucht, unter Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung ein Monopol im Markt für Internet-Browser zu erlangen (siehe Kasten "Das Urteil"). Zudem hielt es das Strafmaß für nicht ausreichend begründet und hob es komplett auf.

Offen ließ die siebenköpfige Jury, ob Microsoft mit der Koppelung von Browser und Betriebssystem gegen Kartellgesetze verstoßen hat. Dies soll in der nachgeordneten Instanz erneut erörtert werden. Jackson als zuständigem Bezirksrichter wurde der Fall entzogen. Mit parteiischen Äußerungen in der Öffentlichkeit habe der Jurist den Eindruck der Befangenheit erweckt.

Erste Reaktionen auf das Urteil fielen entsprechend unterschiedlich aus. Weil die Berufungsrichter Jacksons Anordnung zur Zerschlagung kassierten, feierte man die Entscheidung in der Firmenzentrale als großen Sieg: Die dunklen Wolken über Redmond hätten sich verzogen, frohlockte Unternehmensgründer Bill Gates.

Ganz anders die Anklagevertreter: "Mit Befriedigung stellen wir fest, dass das Berufungsgericht zu dem Schluss kam, dass Microsoft illegale Aktivitäten verfolgte, um im Hinblick auf sein Betriebssystem eine Monopolstellung beizubehalten", so die Behörde in einer Stellungnahme. Für Justizminister John Ashcroft ist die Entscheidung gar "ein bedeutender Sieg".

Die von Microsoft-Gegnern unterstützte Computer & Communications Industry Association (CCIA) blies in das gleiche Horn: Die Entscheidung zeige, dass "gesetz- und wettbewerbswidriges Verhalten" im Technologiesektor nicht hingenommen werde. Für den Microsoft-freundlichen Industrieverband Association for Competitive Technology (ACT) steht dagegen ein anderer Aspekt im Vordergrund: Man stimme mit dem Gericht überein, "dass das Recht eines Unternehmens, seinen Produkten Eigenschaften hinzuzufügen", den Kern des Verfahrens bilde.

Bei genauerem Hinsehen hat das Gericht über diesen Punkt nicht klar entschieden. Die Jury bestätigte die Ansicht der Vorinstanz insofern, dass Microsoft Programmcode des "Internet Explorer" mit dem des Windows-Betriebssystems in wettbewerbswidriger Weise "vermischt" habe. Wegen unzureichender Informationen könne jedoch nicht geklärt werden, ob der Hersteller damit auch gegen Kartellgesetze - in diesem Fall Paragraph 1 des Sherman Act - verstoßen habe. Für die Prüfung dieser Frage definierten die Berufungsrichter, welche Punkte zu untersuchen seien und was beide Parteien nachweisen müssen.

Für Rob Enderle, Analyst bei der Giga Information Group, hat die Jury damit die Latte für den Nachweis illegaler Produktkopplung höher gelegt. Zukünftig werde es schwieriger, in solchen Fällen eine Kartellrechtsverletzung nachzuweisen.

Windows XP im VisierNach US-amerikanischem Recht ist die Frage der Bündelung von Produkten von besonderer Brisanz, wenn ein Unternehmen ein Monopol hält. Letzteres hat das Gericht ausdrücklich bejaht. Gefahr droht Microsoft damit auch für künftige Systeme. Mit Windows XP betreibt der Konzern seine Kopplungsstrategie aggressiver denn je. Neben dem Instant-Messaging-System Windows Messenger ist beispielsweise auch der hauseigene "Media Player" fester Bestandteil des neuen Betriebssystems. Nicht zuletzt zielt Microsoft mit seiner Dotnet-Strategie auf eine enge Verzahnung künftiger Web-Services mit dem Betriebssystem.

Umstritten in diesem Zusammenhang sind auch die Smart Tags, mit denen Microsoft in der Lage wäre, über vordefinierte Links im Browser auf eigene Web-Angebote oder die von Partnern zu verweisen. Im Vorfeld der Berufungsentscheidung kündigte der Hersteller zwar überraschend an, Windows XP vorerst ohne vordefinierte Smart Tags auszuliefern. Die zugrunde liegende Technologie bleibt jedoch Bestandteil von Office XP.

Den Vorwurf, Microsoft habe versucht, mit der Kopplung von Internet Explorer und Betriebssystem ein Monopol im Browser-Markt zu erringen, verneinten die Richter. Die Kläger hätten es versäumt, zu zeigen, dass sich der Markt beherrschen lasse. Eine dazu erforderliche Marktdefinition habe nicht vorgelegen; zudem sei die Staatsanwaltschaft den Nachweis schuldig geblieben, dass substanzielle Eintrittsbarrieren anderen Anbietern den Browser-Markt versperren.

Klare Worte fand die Jury aber auch hinsichtlich Microsofts Geschäftspraktiken. Sie bestätigte, der Konzern habe sein Monopol bei PC-Betriebssystemen mit wettbewerbswidrigen, illegalen Methoden aufrechterhalten. Dazu zählt etwa die restriktive Lizenzierungspraxis gegenüber PC-Herstellern und anderen OEM-Partnern. So habe Microsoft Anbieter gezwungen, mit dem Internet Explorer konkurrierende Software von ihren Rechnern zu entfernen. Mit Internet-Service-Providern (ISPs) habe das Unternehmen wettbewerbswidrige Verträge geschlossen, die die Bevorzugung des Internet Explorer gegenüber dem "Navigator" von Netscape beinhalteten. Für jeden ISP-Kunden, der statt des Navigator den Internet Explorer nutzte, habe der Hersteller eine Belohnung gezahlt. "Microsoft hat die Nutzung konkurrierender Browser nicht durch die Verbesserung seines eigenen Produkts verringert, sondern dadurch, dass OEMs daran gehindert wurden, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem vermehrten Einsatz von Konkurrenzsystemen führen hätten können", steht in der 125-seitigen Urteilsbegründung.

Der Vorwurf der Monopolerhaltung mit illegalen Mitteln könnte für Microsoft weit reichende Folgen haben. Denn damit ist der von Gerichten geforderte Nachweis erbracht, dass Microsoft überhaupt ein Monopol innehat. Eben dies hatten die Anwälte des Konzerns immer wieder vehement bestritten. Schlimmer noch: Die Berufungsrichter zählen haarklein auf, wie Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. In den über 100 anhängigen privaten Verfahren können sich Kläger künftig auf das Urteil berufen. Sie werfen dem Konzern vor, seine Produkte zu überhöhten Preisen verkauft und Innovationen verhindert zu haben. Auch Microsofts Konkurrenten, die in vorangegangenen Verfahren häufig den Kürzeren zogen, liefert der Richterspruch reichlich Munition für Schadensersatzklagen.

Von Bedeutung könnte das Verdikt auch für ähnlich gelagerte Fälle in der Europäischen Union sein. Im April legte die EU zwei Verfahren wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken Microsofts im Markt für Server-Betriebssysteme zusammen. Das Urteil "macht den Weg für die EU frei, gegen Microsoft vorzugehen", so Thomas Vinje, Wettbewerbsrechtler in der Brüsseler Kanzlei Morrison & Foerster.

Die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung sind nach dem Urteil gestiegen, darin sind sich Beobachter einig. Die BushAdministration, erklärtermaßen Gegner einer restriktiven Kartellrechtsprechung, hat für eine solche Lösung plädiert. Doch die Verhandlungen könnten sich als schwierig erweisen. Microsoft sieht sich durch das Urteil bestärkt und wird entsprechend selbstbewusst auftreten. Auf der anderen Seite haben Klägervertreter - allen voran die Generalstaatsanwälte von Connecticut und Iowa - einen harten Kurs angekündigt. Kurz vor dem erstinstanzlichen Urteil von Richter Jackson im April 2000 waren die Gespräche über eine gütliche Einigung am Widerstand der Bundesstaaten gescheitert.

Das UrteilDas US-Berufungsgericht für den Bezirk Columbia hat das erstinstanzliche Urteil von Richter Thomas Jackson im Kartellverfahren gegen Microsoft aufgehoben. Die Kernpunkte der Entscheidung:

-Die Anordnung Jacksons, Microsoft in ein Unternehmen für Betriebssysteme und ein anderes für Anwendungsprogramme aufzuspalten, wird aufgehoben. Dies gilt auch für die Auflagen zu den Geschäftspraktiken.

-Der Fall wird an das Washingtoner Bezirksgericht zurückverwiesen und dort neu verhandelt. Richter Thomas Jackson wird von dem Fall abgezogen. Er habe durch öffentliche parteiische Äußerungen den Eindruck der Befangenheit erweckt und damit die Glaubwürdigkeit des Gerichts untergraben.

-Das Berufungsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz, Microsoft habe sein Monopol im Markt für PC-Betriebssysteme mit wettbewerbswidrigen Methoden aufrechterhalten.

-Das Gericht hebt das Urteil auf, demzufolge Microsoft auf illegale Weise versucht hat, im Browser-Markt ein Monopol zu erringen.

-Die Auffassung, Microsoft habe mit der Kopplung von Browser und Betriebssystem gegen das US-Kartellgesetz (Sherman Act) verstoßen, wird erneut geprüft.