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Microsoft erreicht Medienausschluss bei Kartellprozess

30.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Medien dürfen beeideten Zeugenaussagen in dem noch laufenden US-Kartellverfahren gegen Microsoft künftig nicht mehr beiwohnen. Mit dieser Entscheidung gab die vorsitzende Richterin Colleen Kollar-Kotelly einem Antrag des Softwareriesen statt (Computerwoche online berichtete), der den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatte.

Die Anwesenheit Außenstehender war zuvor genehmigt worden, da in dem Kartellverfahren anfänglich auch die US-Regierung als Kläger aufgetreten war. In diesem Fall erlaubt das US-Gesetz die Teilnahme der Medien auch bei vertraulichen Zeugenaussagen. Ende 2001 hatten sich das US-Justizministerium sowie neun Bundesstaaten jedoch auf eine außergerichtliche Einigung mit Microsoft verständigt und sind nun nicht mehr Vertreter der Anklage. Diese besteht inzwischen nur noch aus neun US-Bundesstaaten.

Allerdings gestattete Kollar-Kotelly den Medien, mit Gegenanträgen auf die Entscheidung zu reagieren. Mit diesem ungewöhnlichen Schritt erhalten Zeitungen und Nachrichtenagenturen als Außenstehende die Möglichkeit, in das Verfahren einzugreifen und gegebenenfalls vor Gericht auszusagen. Medienvertreter wie Associated Press, Cable News Network, Dow Jones & Co., Washington Post, San Jose Mercury News und USA Today hatten im Vorfeld eine Gegenklage angekündigt, sollte der Microsoft-Antrag akzeptiert werden. (ka)