Microsoft erfüllt die EU-Auflagen nicht

29.03.2005
Die Europäische Kommission will sich die Verzögerungstaktikdes Softwareriesen nicht gefallen lassen.

Die Europäische Kommission hat im Wettbewerbsverfahren gegen Microsoft einen weiteren Antrag des Softwareherstellers zurückgewiesen. Microsoft habe ein Vetorecht verlangt in der Frage, welche Angelegenheiten der untersuchende Treuhänder im Einzelnen prüfen soll, teilte die Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Ein solches Veto sei "unakzeptabel", entschied die Kommission.

Das war nicht die einzige Niederlage, die der Softwaregigant vergangene Woche vor der EU einstecken musste. Das Unternehmen bekommt zudem wegen der unzureichenden Erfüllung von Auflagen aus dem Kartellrechtsverfahren des vergangenen Jahres Ärger.

Spektakuläres Verfahren

Microsoft war 2004 von Mario Monti, dem damaligen Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission, in einem aufsehenerregenden Verfahren gezwungen worden, unter anderem eine Version seiner monopolartig verbreiteten Windows-Betriebssysteme anzubieten, in der nicht von Haus aus der "Media Player" eingebaut ist. Außerdem hatte die EU-Kommission Microsoft zur Zahlung einer Strafe von 497,2 Millionen Euro verurteilt. Microsoft-Boss Steve Ballmer legte hiergegen Rechtsmittel ein, weswegen in der Sache noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Allerdings ist Microsoft den EU-Auflagen insofern entgegengekommen, als es sich bereit erklärte, eine Windows-Version auf den Markt zu bringen, in der der Media Player nicht integriert ist.

Die EU-Kommission stützt sich nunmehr auf Aussagen von Konkurrenten wie etwa Realnetworks, das neue Betriebssystem habe technische Fehler. Es handle sich um eine funktional schlechtere Software als bisher angebotene Windows-Versionen. Die neue Ausführung ohne den Media Player soll in den kommenden Wochen auf den Markt kommen.

David Stewart, Rechtsvertreter des Unternehmens Realnetworks, das selbst Media-Software anbietet und einer der Nutznießer der EU-Regelungen gegen Microsoft wäre, beklagte, Konkurrenzprodukte zum Media Player arbeiteten nicht mehr reibungslos mit der neuen Windows-Version zusammen. So gebe es Probleme, wenn Anwender versuchten, Video- oder Audiodateien in ein Word-Dokument zu integrieren. Grund hierfür sei, dass Microsoft alle die Media-Player-Funktionen betreffenden Einträge in der Windows-Registry entfernt habe. Die Registry ist eine Windows-interne zentrale, hierarchisch aufgebaute Registrierdatenbank, in der das Betriebssystem alle Systemkonfigurationen speichert.

Ohne die Registry-Einträge für Medien-Abspielsoftware können Konkurrenzprodukte zu Microsofts Media Player nicht mit Applikationen wie etwa Word oder auch einigen Websites zusammenarbeiten, bemängelte Stewart.

Microsoft-Sprecher Dirk Delmartino sagte, das Problem sei bekannt, aber es sei eine logische Folge der EU-Auflagen vom vergangenen Jahr, die Microsoft zu erfüllen habe.

Mittlerweile haben sich Microsoft und die Europäische Kommission zumindest auf einen neuen Namen für das im EU-Raum anzubietende Windows ohne Media Player geeinigt. Dieses wird als "Windows XP Home/Professional Edition N" verkauft werden.

Die Kommissionssprecherin Antonia Mochan erklärte, Brüssel analysiere aber auch wei- terhin das Markt-Feedback auf Microsofts Verhalten: "Hier geht es um mehr als bloß den Namen." (jm)