Web

Microsoft-Berufungsgericht schießt scharf gegen Richter Jackson

28.02.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am gestrigen Dienstag, dem zweiten und letzten Anhörungstag im Microsoft-Revisionsverfahren, gingen die sieben Berufungsrichter mit Thomas Jackson, dem Richter der ersten Instanz, hart ins Gericht. Zum einen warfen sie ihm vor, in dem damaligen Kartellverfahren gegen den Softwareriesen zu sehr das Rampenlicht der Medien gesucht zu haben. Durch seine häufigen Stellungnahmen sei der Eindruck der Parteilichkeit entstanden.

Ferner habe es Jackson versäumt, den Markt für Internet-Browser klar zu definieren. Das sei jedoch maßgeblich für das Kartellverfahren. Schließlich habe die Anklage, das US-Justizministerium und 17 Bundesstaaten, Microsoft vorgeworfen, dieses Marktsegment zu monopolisieren. Die Logik ist für die Berufungsrichter ganz einfach: Wenn es keinen separaten Markt für Browser gibt, kann Microsoft diesen auch nicht beherrschen.

Zudem kritisierten die Richter, dass Jacksons Urteil, wonach die Gates-Company in zwei Firmen gespalten werden solle, nichts an der Monopolstellung der Firma ändern würde. Eine Unterteilung in ein Unternehmen, das Windows herstellt, und eines, das Anwendungen wie die "Office"-Suite produziert, würde nichts an der Tatsache ändern, dass Microsoft den Markt für Betriebssysteme dominiert.

"Die Klägerpartei hatte heute kein Glück", kommentierte William Kovacic, Antitrust-Professor an der George Washington University, den gestrigen Tag. Er vermutet nun, dass einige Punkte der Anklage wegfallen werden. Ferner kann nicht damit gerechnet werden, dass Richter Jackson in diesem "Drama" noch einmal in Erscheinung tritt.

Ein zentraler Aspekt des ursprünglichen Verfahrens wird einigen Experten zufolge dennoch Bestand haben: Die Tatsache, dass Microsoft auf illegale Weise versucht hat, sein Betriebssystem-Monopol zu beschützen. Immerhin hatten die Berufungsrichter die Microsoft-Anwälte am ersten Verhandlungstag in dieser Angelegenheit hart rangenommen.