Landgericht Ingolstadt

Metro hat vorerst nicht das Sagen bei Media Markt

19.07.2011
Dämpfer für Metro: Der Handelskonzern ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, bei den Elektronikketten Media Markt und Saturn durchzuregieren.

Der auf Wunsch der Metro AG im März gegründete Beirat müsse vermutlich in vielen Fällen ebenso wie die bestehende Gesellschafterversammlung Entscheidungen mit einer Mehrheit von über 80 Prozent treffen, befand das Landgericht Ingolstadt am Dienstag. Das ist in dem Zivilstreit noch kein Urteil, nur eine "vorläufige Einschätzung". Doch Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals hat mit seiner Klage die erste wichtige Etappe im Machtkampf mit dem Handelskonzern genommen. Er kann seine Sperrminorität weiter ausüben und Beschlüsse blockieren, die nicht nach seinem Geschmack sind.

Genau das wollte Metro-Chef Eckhard Cordes verhindern, als er den Beirat ins Leben rief, der Beschlüsse künftig mit einfacher Mehrheit fassen sollte. Tief in den Akten hatten seine Leute diese Möglichkeit gefunden, die ihn von einem Übel befreien sollte: Obwohl die Metro AG gut 75 Prozent der Anteile an Media Markt und Saturn hält, muss sie Rücksicht auf Kellerhals und Mitgründer Leopold Stiefel nehmen. Die beiden halten 21,6 beziehungsweise drei Prozent. Cordes hatte die operative Schwäche von Media-Markt und Saturn in der Vergangenheit mehrfach mit Blockaden der Minderheitseigner insbesondere bei der Expansion ins Ausland sowie beim Internethandel in Verbindung gebracht.

Abhilfe erhoffte sich der Metro-Chef von einer Vorkehrung, die 1990 getroffen wurde für die Zeit, wenn die Media-Markt-Gründer nicht mehr aktiv im Geschäft wären. Ein Beirat sollte gegründet werden und laut Satzung "nach Köpfen mit einfacher Mehrheit" entscheiden. Doch Cordes und seine Leute hätten einen weiteren Satz beachten müssen, befand das Gericht. Er enthält nämlich eine Regelung über die Stimmengewichtung, wenn Gesetz oder Gesellschaftervertrag eine besondere Mehrheit vorsehen.

"Wenn man eine einfach Mehrheit gewollt hätte, hätte man sich Satz zwei sparen können", folgerte der Vorsitzende Richter. "Vieles" spreche dafür, "dass der Beirat in vielen Fällen mit einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent Beschlüsse fassen muss". Nach seiner vorläufigen Einschätzung war die Gründung des Beirats zwar rechtens. Er habe aber "nicht die Machtfülle", die er nach Auffassung der Metro AG haben sollte.

Ob ein Schiedsgericht sich mit dem Streit befassen soll, wie es die Metro AG wünscht, will das Gericht noch abwägen. Seine Entscheidung will es am 11. Oktober bekanntgeben. Die Möglichkeit zu einer gütliche Einigung schätzte der Vorsitzende Richter eher gering ein. "Der Verdacht drängt sich auf, dass es an der erforderlichen Gesprächsbereitschaft gefehlt hat", tadelte er die Parteien. Sie sollten nun einmal "darüber nachdenken, ob man die Geschichte nicht unternehmerisch voran bringen kann". (dpa/tc)