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Mehrwertsteuer für Online-Handel rückt näher

01.06.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Besteuerung des elektronischen Handels steht offenbar kurz bevor. Nach monatelangem Tauziehen sollen sich die Mitgliedsstaaten mehrheitlich auf einen entsprechenden Entwurf verständigt haben. Beobachter sehen damit gute Chancen, dass bereits der EU-Gipfel Mitte Juni seinen Segen erteilt.

Bislang müssen europäische Verbraucher für digitale Produkte wie Software, Musik oder Videos, die sie von außereuropäischen Anbietern aus dem Internet herunterladen, keine Mehrwertsteuer bezahlen. Nach dem Willen der EU soll damit bald Schluss sein. 14 EU-Staaten hätten der geplanten Richtlinie bereits zugestimmt, verlautet aus diplomatischen Kreisen in Brüssel. Der Konsens sei auf Initiative der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft zustande gekommen, die den bisherigen Entwurf in zwei entscheidenden Punkten verändert habe.

Demnach soll künftig auch für alle digital zu beziehenden Produkte die Mehrwertsteuer fällig werden, und zwar unabhängig vom Umsatz des jeweiligen Anbieters. In der ursprünglichen Fassung hätten Firmen, die im EU-Raum per Internet weniger als 100.000 Euro Umsatz machen, ihre Produkte steuerfrei verkaufen können. Ferner soll hinsichtlich des Besteuerungsmodus nunmehr das Bestimmungslandprinzip gelten. Demnach muss der Internet-Anbieter in Zukunft den Mehrwertsteuersatz berechnen, der im jeweiligen Heimatland des Kunden, sprich im Bestimmungsland der Ware, gilt.

Gerade diese Frage hatte in der Vergangenheit reichlich für Zündstoff gesorgt. Im ursprünglichen Kommissionsentwurf war noch davon die Rede, dass sich nichteuropäische Anbieter in einem EU-Land ihrer Wahl registrieren und dann den dort geltenden Mehrwertsteuersatz hätten bezahlen müssen. Nach Ansicht einiger Mitgliedsstaaten wäre eine solche Regelung nur wenigen Niedrigsteuerländern wie Luxemburg oder Irland zugute gekommen.

Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit fordert die europäische Wirtschaft schon seit geraumer Zeit eine Besteuerung ausländischer Online-Händler in Euroland. Da EU-Unternehmen für elektronische Waren Mehrwertsteuer entrichten müssten, seien sie gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt, so die Begründung.