Konsenspapier liegt auf dem Tisch

Mehrwertsteuer für den Online-Handel

15.06.2001
MÜNCHEN (CW) - Die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Besteuerung des elektronischen Handels steht offenbar kurz bevor. Nach monatelangem Tauziehen sollen sich die Mitgliedsstaaten mehrheitlich auf einen entsprechenden Entwurf verständigt haben. Beobachter sehen damit gute Chancen, dass bereits der EU-Gipfel Mitte Juni seinen Segen erteilt.

Bislang müssen europäische Verbraucher für digitale Produkte wie Software, Musik oder Videos, die sie von außereuropäischen Anbietern aus dem Internet herunterladen, keine Mehrwertsteuer bezahlen. Nach dem Willen der EU soll damit bald Schluss sein.

Künftig soll auch für alle digital zu beziehenden Produkte Mehrwertsteuer fällig werden, und zwar unabhängig vom Umsatz des jeweiligen Anbieters. In der ursprünglichen Fassung hätten Firmen, die im EU-Raum per Internet weniger als 100000 Euro Umsatz machen, ihre Produkte steuerfrei verkaufen können. Ferner soll hinsichtlich des Besteuerungsmodus nunmehr das Bestimmungslandprinzip gelten. Demnach muss der Internet-Anbieter in Zukunft den Mehrwertsteuersatz berechnen, der im jeweiligen Heimatland des Kunden, sprich im Bestimmungsland der Ware, gilt.

Gerade diese Frage hatte in der Vergangenheit reichlich für Zündstoff gesorgt. Im ursprünglichen Kommissionsentwurf war noch davon die Rede, dass sich nichteuropäische Anbieter in einem EU-Land ihrer Wahl registrieren und dann den dort geltenden Mehrwertsteuersatz hätten bezahlen müssen. Nach Ansicht einiger Mitgliedsstaaten wäre eine solche Regelung nur wenigen Niedrigsteuerländern wie Luxemburg oder Irland zugute gekommen.