Mehr Schutz vor Werbeanrufen

30.03.2009

Als einen guten Tag für den Verbraucherschutz bezeichnete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). So drohen Unternehmen, die künftig gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung – in der Branche auch als "Cold Calling" bekannt – verstoßen, Strafen von bis zu 50.000 Euro. Zudem dürfen Call-Center bei Anrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Bei Zuwiderhandlungen winken Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Offen bleibt allerdings, wie der Verbraucher das Call-Center dann ermitteln soll.

Ferner soll das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet - bei denen Verbraucher oft unwissentlich neue Geschäftsbeziehungen eingehen - erschwert werden. So muss etwa bei einem Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas künftig der bestehende Vertrag schriftlich gekündigt werden. Weitergehende Forderungen, wonach mündlich geschlossene Verträge grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung bedürfen, lehnte Zypries ab. Aufgrund dieser Einschränkung teilen die Verbraucherzentralen nicht die euphorische Einschätzung der Ministerin, sondern sprechen von einem Teilerfolg. (tc/hi)