Neuer Rechtsrahmen

Mehr Rechte für Internet- und Handy-Nutzer

24.11.2009
Internet- und Handy-Nutzer in Europa können sich auf eine Stärkung ihrer Rechte freuen. In Zukunft wird man den Festnetz- oder Mobilfunkanbieter innerhalb eines Tages wechseln und dabei die bisherige Rufnummer mitnehmen können. Bisher kann der Transfer bis zu acht Tage dauern.
Das EU-Parlament in Straßburg
Das EU-Parlament in Straßburg

Der neue Rechtsrahmen für die europäische Telekommunikationsbranche, den das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg mit überwältigender Mehrheit verabschiedet hat, gibt Internet-Nutzern weitgehende Rechtsgarantien. Bei Rechtsverstößen wie bei Raubkopien darf der Zugang zum Internet nur mit einem "fairen und unabhängigen" Rechtsverfahren gesperrt werden. "Jede Einschränkung des Internet-Zugangs muss auch auf dem Rechtsweg überprüft werden können", sagte die CSU- Europaabgeordnete Angelika Niebler. Ausnahmen gelten allerdings bei Verdacht auf Terror oder Kinderpornographie. "In derartigen Fällen müssen Ermittler unverzüglich handeln können", sagte Niebler.

Die Verhandlungen über das Paket haben hauptsächlich wegen des umstrittenen Rechtsschutzes über zwei Jahre gedauert. Der neue Rechtsrahmen tritt ab Mitte 2011 in Kraft.

Einheitliche Notfallnummern

"Verbraucher können sich nun auf massive Verbesserungen freuen", sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Groote. Dazu gehört auch ein flächendeckender Zugang zur Notrufnummer 112 sowie eine Hotline für vermisste Kinder. Auch die lästige Suche nach Vorwahlnummern soll einfacher werden: die Entwicklung der einheitlichen Vorwahl für alle EU-Länder "3883" soll vorangetrieben werden. Eine einheitliche Nummer soll es auch für Diebstahl-Meldungen von Mobiltelefonen geben, wo diese sofort gesperrt werden können.

Internet-Anbieter müssen bessere Vorkehrungen gegen Viren oder unerwünschte Werbe-Emails ("Spam-Mails") treffen. Verträge sollen höchstens für 24 Monate abgeschlossen werden dürfen, allerdings sollen Verbraucher auch die Möglichkeit bekommen, Einjahresverträge abschließen zu können. Außerdem sollen die Verträge mehr Informationen enthalten, etwa über Minimum-Standards oder die Eintragung in Telefonbücher.