Mehr Flexibilitaet angestrebt Europaeische Kommission will die Fusionsregelung aendern

05.08.1994

LONDON (CW) - Geruechten zufolge wird die europaeische Kommission bis zum Jahresende ein neues Regelwerk herausbringen, dem zufolge mehr Joint-ventures im TK-Bereich unter die Fusionsregelung fallen. Zugleich soll sich der Entscheidungsspielraum der Kommission vergroessern.

Die neue Regelung wird, wie der Brancheninformationsdienst "Computergram" berichtet, Auswirkungen darauf haben, wie die Kommission kuenftig zwischen Konzentrations-Joint-ventures und kooperativer Zusammenarbeit unterscheidet. Bisher fallen Konzentrations-Joint-ventures unter die Fusionsregelung, waehrend Kooperationen in Artikel 85 des EU-Einigungsvertrages geregelt sind. Nach Angaben von Mitarbeitern der Kommission wird das neue Regelwerk vor allem fuer zahlreiche TK-Allianzen von Bedeutung sein.

Bisher wird ein Joint-venture, das in einem anderen Marktsegment wie die Muttergesellschaft agiert, als Konzentrationsmassnahme eingestuft. Nach der neuen Bewertung waeren jedoch Ueberlappungen mit Nachbarsegmenten zulaessig.

Das neue Regelwerk ist, wie es heisst, ein Versuch, eine einfachere und konsistentere Politik zu ermoeglichen. Durch die Neuregelung ergeben sich sowohl fuer die Kommission als auch fuer die betroffenen Unternehmen Erleichterungen. Fuer die Unternehmen hat sie den Vorteil, dass die Fusionsregelung der Kommission fuer ihre Entscheidungsfindung einen strikten Zeitplan vorschreibt.

Auf der anderen Seite kann die Kommission auf Grundlage des Artikels 85 des EU-Vertrages flexibler handeln, da neben den wettbewerbsbeeinflussenden Faktoren auch Aspekte des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts beruecksichtigt werden koennen.