Branchenzwerg Z-Nix steht vor dem Nichts

Maushersteller sieht sich von Microsoft in die Enge getrieben

22.01.1993

Bekanntgeworden war das Unternehmen weniger wegen seines "Supermouse" genannten kabellosen Infrarot-Eingabemediums, sondern weil es sich Ende 1990 auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Microsoft einzulassen wagte. Um die Groessenordnungen der beiden Kontrahenten richtig einzuschaetzen, muss man wissen, dass bei dem Gerichtsverfahren der Winzling Z-Nix mit einem Jahresumsatz von sechs Millionen Dollar gegen eine Microsoft Corp. antrat, die allein im zweiten Quartal 1990 (31.Dezember 1990) einen Nettogewinn von 112,9 Millionen Dollar einstrich, bei einem Umsatz von 460,5 Millionen Dollar.

Seinerzeit belangte die Gates-Company die Kalifornier um Vice- President Frank Yeh wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen. Ausserdem habe Z-Nix gegen Regelungen aus einem Lizenzierungsvertrag zwischen beiden Firmen verstossen. In einer Widerklage konterte der Maushersteller, die Gates-Company wuerde willkuerlich und einseitig die Bedingungen des Abkommens zum Buendelungsverfahren der Supermouse mit Windows veraendern.

Vor allem versuche Gates, durch die Heraufsetzung der Lizenzgebuehren jeden nur moeglichen Dollar aus Z-Nix herauszupressen. So haetten die Redmonder die urspruenglich vereinbarten 27,50 Dollar Lizenzgebuehren pro abgesetztem Maus- Windows-Paket eigenmaechtig um 100 Prozent erhoeht.

Manager Yeh, der mittlerweile Z-Nix verlassen und bei Dynapoint aus der kalifornischen Stadt City of Industry angeheuert hat, argumentierte seinerzeit mit dem Sherman Act, um die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen des Betriebssystem- Monopolisten offenzulegen. Dieses Gesetz belegt all jene Firmen mit dem judikatorischen Bannstrahl, die versuchen, eine machtvolle Position in einem Marktsegment fuer die Erlangung eines unbilligen Wettbewerbsvorteils in einem anderen Bereich zu nutzen. Z-Nix trug vor, Microsoft verschaffe sich durch seine erdrueckende Position als Monopolist fuer PC-Betriebssysteme illegitime Vorteile fuer den Vertrieb der Microsoft-Maus.

Phyrrussieg fuer den Maushersteller

Im November 1990 allerdings schienen sich die Gerichtsparteien aussergerichtlich geeinigt zu haben, Microsoft gestand Z-Nix das Recht zu, Windows mit der Supermouse zu vertreiben. Diese Vereinbarung lief vergangenes Jahr aus.

Was damals als durchaus bemerkenswerter Vorgang in der Branche registriert und als Sieg Davids gegenueber Goliath Gates verstanden wurde, kristallisiert sich nun aber offensichtlich als lediglich langsameres Sterben eines Microsoft-Konkurrenten heraus.

Im Juni 1992 beantragte Microsoft eine einstweilige Verfuegung gegen die Konkurrenz aus Pomona. Der PC-Softwerker wollte damit verhindern, dass Z-Nix Windows 3.1 im Buendel mit der Maus-Hardware vertrieb. Ausserdem bezichtigten die Gates-Rechtsanwaelte die Kalifornier, diese wuerden ihre Umsaetze auch mit dem ausschliesslichen Verkauf von Windows-Paketen steigern.

Zwar sah man sich in Redmond, wie Microsoft-Sprecherin Katy Ehrlich konzedierte, nicht in der Lage anzugeben, wieviele Windows-Kopien Z-Nix denn nun wirklich illegal unter die PC- Anwender gebracht habe. Eine Schaetzung sei deshalb schwierig, da Z-Nix die Geschaeftszahlen nicht offenlege. Nichtsdestotrotz ging Microsoft davon aus, dass "hunderttausende" Windows-Kopien ueber Z- Nix den Besitzer wechselten.

Auf ein Unterlassungsschreiben der Microsoft Corp. habe Z-Nix nicht reagiert und sich einer Rechnungslegung ueber Windows- Verkaeufe ebenfalls entzogen.

Wieder ging Microsoft vor Gericht - und musste eine Ohrfeige einstecken. US-Richter David Kenyon, der die einstweilige Verfuegung zunaechst zugelassen hatte, schmetterte sie nach eingehender Pruefung ab. Seine Begruendung: Z-Nix habe praktisch alle Anschuldigungen von Microsoft widerlegen koennen. Das Gericht sei zu der Einsicht gekommen, dass die Yeh-Company ueberzeugend die Rechtmaessigkeit ihres Tuns dargelegt habe. Ferner habe man den Eindruck gewonnen, dass Microsoft aus den Z-Nix-Aktivitaeten eher noch Vorteile ziehen koenne.

Die Beklagten wiederum argumentierten, Microsofts Motivation sei niemals gewesen, die gegenseitigen Lizenzvereinbarungen auf den Pruefstand zu bringen. Gates Anliegen sei ausschliesslich wettbewerbsorientiert: Z-Nix-Maus gegen Microsoft-Maus. Gegenueber dem US-Brancheninformationsdienst "Newsbytes" aeusserte Brancheninsider Chris Kitze, President der Aris Entertainment, denn auch erfrischend buendig: "Microsoft hat Z-Nix gekillt."

Mittlerweile sind die Kalifornier telefonisch nicht mehr direkt erreichbar. Ein Anrufbeantworter teilt lapidar mit, die Firma befinde sich in einer "Umorganisationsphase".

Mit dem Hinweis, die von Z-Nix benutzte Immobilie stuende zur Disposition, informiert man Interessenten davon, dass bis auf weiteres kein Kundenservice mehr geboten werde. Wer sich speziell zur Thematik Microsoft-Windows informieren will, kann dies ueber eine 800er-Nummer tun. Die Supermouse vertreibt darueber hinaus Yehs neuer Arbeitgeber, Dynapoint, unter dem Namen "Cordless Dynamouse".

Das Beispiel Z-Nix zeigt, dass Microsoft sich nicht nur die Grossen der Branche wie Lotus, Wordperfect oder Borland zur Brust nimmt. Zum Behufe der Gewinnmaximierung schreckt die Gates-Company auch nicht davor zurueck zu versuchen, selbst Kleinstwettbewerber mit zumindest fragwuerdigen Praktiken vom Wettbewerb auszuschliessen.

Z-Nix ist uebrigens kein Einzelfall: Logitech, ein ernstzunehmender Konkurrent in Sachen Eingabemedien (Maeuse, Handscanner) musste im vergangenen Jahr ebenfalls erfahren, was Microsoft unter Lizenzierungspolitik versteht: Ein im September 1992 ausgelaufener Vertrag zwischen Microsoft und dem Mauskonkurrenten wurde von Microsoft nicht zu den gleichen Konditionen erneuert.

Gegenueber der COMPUTERWOCHE erklaerte Logitech-President Pierluigi Zappacosta, man habe einen Lizenzierungsvertrag "zu fuer Logitech schlechten Bedingungen" erhalten. Zappacosta ironisch: "Im wesentlichen bedeutet der neue Vertragsinhalt, dass Microsoft uns seine massgeschneiderte Definition vom OEM-Geschaeft praesentierte." Damit, so der Logitech-Chef aus dem kalifornischen Fremont weiter, "will Gates einem starken Konkurrenten die Fluegel stutzen."

Interessanterweise glaubt Zappacosta entgegen der Entscheidung von Richter Kenyon uebrigens, "dass aufgrund von unseren Marktbeobachtungen Microsoft moeglicherweise Anlass zu einer Klage gegen Z-Nix gehabt hat." Man vertreibe wegen der unzumutbaren Vertragskonditionen keine Microsoft-Produkte mehr.