Bundestag will Computerkriminalität bekämpfen:

Maschine vorläufig nicht zu belangen

16.06.1983

BONN (CW) - Gegen Computerkriminalität will jetzt auch der Gesetzgeber angehen. Im Entwurf für ein zweites Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, den die SPD-Fraktion kürzlich eingebracht hat, sind Bestimmungen über den Computerbetrug sowie die Fälschung gespeicherter Daten vorgesehen.

Mit der bisherigen Rechtsprechung läßt sich der Computerbetrug nur recht und schlecht verfolgen. Der Straftatbestand "Betrug" setzt nämlich voraus, daß ein Mensch irrt. Kommt es aber aufgrund einer Programmanipulation beispielsweise zu erhöhten Auszahlungen, so hat zunächst einmal die Maschine diesen Fehler begangen. Der Mensch im Hintergrund ist bislang dafür nur schwer zu belangen.

Die zweite Bestimmung umfaßt die Fälschung von gespeicherten Daten. Verändert jemand Daten in Lager- oder Kundendateien oder im elektronisch gespeicherten Grundbuch, so könnte der Verdacht der Urkundenfälschung aufkommen. Dies setzt aber voraus, daß eine "visuell erkennbare" Urkunde manipuliert wird. In diesem Sinn ist also eine magnetisch gespeicherte Urkunde keine Urkunde - und kann damit auch nicht gefälscht werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun diese beiden Lücken schließen. Armin Nack, zuständiger Fachreferent der SPD-Fraktion für dieses Thema, sieht hier Einigkeit im Bundestag.