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gTLDs

Markenrechte durchsetzen, wenn die neuen Domains kommen

29.08.2013
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Wenn im Oktober die neuen generischen Top-Level-Domains (gTLDs) im WWW Einzug halten, gehen die Streitigkeiten um Namens- und Markenrechte los. Was Unternehmen tun können.

Wenn in den kommenden Wochen und Monaten eine hohe vierstellige Zahl neuer generischer Top-Level-Domains (gTLDs) an den Start geht, ist nicht nur .berlin dabei. Zahlreiche Unternehmen haben sich genauso wie Städte, Branchen und Communitys um die begehrten neuen Endungen beworben. Mit der Domainflut werden auch die Streitigkeiten um Namens- und Markenrechte in neue Dimensionen vorstoßen. MarkMonitor, Spezialist für Markenschutz, erklärt, welche Rechtsschutzmechanismen für Unternehmen, die sich um eigene gTLDs beworben haben, aber auch solche, die es nicht haben, relevant werden: