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Mannesmann-Prozess vor dem Abschluss - Ackermann zahlt Millionen

24.11.2006

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wäre eine Verfahrenseinstellung kein „Handel mit der Gerechtigkeit“, sondern entspreche der Rechtslage und sei sachgerecht. Für die Zuerkennung von Anerkennungsprämien gebe es bislang keinen strafrechtlichen Präzedenzfall, betonten die Staatsanwälte. Die umstrittenen Prämienzahlungen hätten weder den Bestand noch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mannesmann AG gefährdet. Die Angeklagten seien nicht vorbestraft, hätten in der Mehrzahl (vier von sechs) keinen wirtschaftlichen Vorteil von den Prämien gehabt und müssten allenfalls mit Bewährungsstrafen rechnen.

Ackermann kündigte an, die Millionensumme „aus eigener Tasche“ zu bezahlen. Er hatte sein gesamtes Jahreseinkommen beim Prozessauftakt auf bis zu 20 Millionen Euro beziffert. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende von Mannesmann, Joachim Funk, soll eine Million Euro und Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel 60.000 Euro berappen.