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Mannesmann-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Berufung

26.07.2004

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft will sich nicht mit den Freisprüchen im Mannesmann-Prozess abfinden und Revision gegen das Urteil einlegen. Damit liegt der Fall erneut beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Am vergangenen Donnerstag hatte das Landgericht Düsseldorf alle sechs Angeklagten nach sechsmonatiger Verhandlung freigesprochen, da keine Beweise für eine Käuflichkeit von Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und Josef Ackermann, Vorstandschef der Deutschen Bank, beziehungsweise für die Untreue bei den anderen Angeklagten vorlagen.

Zwar prangerte das Gericht die Millionenzahlungen für Esser und andere Manager im Rahmen der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone im Jahr 2000 als unzulässig an und bezeichnete sie als Verstoß gegen das Aktienrecht. Allerdings sei dieser Sachverhalt nicht strafrechtlich relevant.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die sechs Angeklagten Haftstrafen von bis zu drei Jahren beantragt. Ihnen wirft man vor, im Rahmen der 180 Milliarden Euro umfassenden Übernahme ungerechtfertigt hohe Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro an Führungskräfte gezahlt zu haben. (fn)