„Hü-Hott-Politik“

Lohnmeldeverfahren Elena vor dem Aus?

08.07.2010
Von Johannes Klostermeier

Datenschützer wittern unzulässige Vorratsdatenspeicherung

Über den möglichen Stopp freut sich hingegen der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) Deutschlands mit Sitz in Berlin. Hier sind rund 620 Mitglieder, die als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2500 Unternehmen und Behörden arbeiten, organisiert. Der Verein unterstützt das Bestreben des Bundeswirtschaftsministers und der Datenschutzaufsichtsbehörden, heißt es in einer Stellungnahme. „Das Elena-Verfahren ist unverhältnismäßig, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung und verfehlt das Ziel“, heißt es darin.

Datenschützer schlagen Alarm.
Datenschützer schlagen Alarm.
Foto: Flickr/rpongsaj

Der BvD stellt ebenfalls den Zweck des Verfahrens, die geplante Kostensenkung, in Abrede. Eine Kostenersparnis finde nicht statt, weil bereits heute die Personalverantwortlichen in zahlreichen Unternehmen jährliche Bescheinigungen vielfach nebenbei erledigten, ohne dass dies bisher besonders vergütet wurde oder jetzt Personalkosten freisetze.

Hauptargument ist jedoch, dass Elena grundlegende Datenschutzprinzipien nicht erfülle:

  • „Auf Grundlage des Elena-Verfahrensgesetztes vom 28. März 2009 werden ausnahmslos Daten von jedem Beschäftigten auf Vorrat gespeichert. Dies erfolgt unabhängig davon, ob ein Beschäftigter jemals einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, noch welche Sozialleistung er einmal beantragen wird. Wir halten dies Speicherung für rechtswidrig, das es an einem, konkreten Verwendungszweck fehlt.

  • Außerdem führt diese zentrale Speicherung auf Vorrat für alle denkbaren Fälle von Sozialleistungsanträgen zu neuen Risiken. Massen von Informationen eines Beschäftigten werden zentral in einer einzigen Datenbank (wie Gehalt und Gehaltsbestandteile, Fehlzeiten, die Wochenarbeitszeit, Streiktage, Anzahl unbezahlter Urlaubstage, bei Kündigung: Hintergründe der Kündigung) mit umfassenden Angaben zu allen Beschäftigten Deutschlands gespeichert.

  • Elena erzeugt Datenspeicherungen, die ohne Elena nicht existieren würden.“

Auch der Deutsche Städtetag würde ein Moratorium begrüßen: Das Anliegen des Projektes, nämlich Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, sei zwar grundsätzlich richtig. „Aber jetzt wird deutlich, dass die Umsetzung des Elena-Verfahrensgesetzes das Gegenteil bewirkt. Denn beispielsweise müsste sich jeder Antragsteller auf Wohngeld oder Elterngeld eine teure Chipkarte mit elektronischer Signatur besorgen, nur damit er wie im Verfahren vorgesehen in die elektronische Datenweitergabe mit Elena einwilligen kann.“

Dieses Verfahren müsse geändert werden, denn es sei teuer und den Antragstellern nicht zuzumuten, außerdem in dieser Form für die Kommunen auch nicht umsetzbar. Zudem, so fürchtet der Städtetag, seien die Kosten deutlich höher als prognostiziert und überstiegen die erwarteten Einsparungen für die Kommunen deutlich. „Diese erheblichen Zusatzkosten können die Kommunen in der angespannten finanziellen Situation nicht tragen“, so lautet hier das Fazit.