Arbeitsrecht

Lohnfortzahlung nach Urlaub im Risikogebiet?

25.09.2020
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Im Laufe des Sommers stieg die Zahl der Risikogebiete in Europa an. Im Hinblick auf die Herbstferien stellt sich die Frage: Besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn man in ein Risikogebiet reist und danach in Quarantäne muss beziehungsweise am Coronavirus erkrankt?
Lohnfortzahlung nach Urlaub im Risikogebiet? Das sagt das Arbeitsrecht.
Lohnfortzahlung nach Urlaub im Risikogebiet? Das sagt das Arbeitsrecht.
Foto: Eduard Goricev - shutterstock.com

Arbeitsrechtlerin Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel in Berlin und Hamburg, antwortet: "Infiziert sich ein Mitarbeiter im Urlaub mit dem Coronavirus, hat er wie bei jeder anderen Krankheit auch Anspruch auf Entgeltzahlung."

Wann Lohnfortzahlung ausfällt

"Einen vergleichbaren Entschädigungsanspruch hat der Mitarbeiter auch dann, wenn er unter Quarantäne gestellt wird, weil ein Mitglied des Haushalts sich mit Corona infiziert hat", so die Juristin weiter. "Diese Zahlung kann sich der Arbeitgeber aber bis zu einer gewissen Summe im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zurückholen. Reist ein Mitarbeiter aber bewusst in ein Risikogebiet und muss hinterher in häusliche Quarantäne, soll er künftig keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung haben. Das wird derzeit von der Bundesregierung in Aussicht gestellt."

Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel.
Claudia Knuth, Partnerin der Anwaltskanzlei Lutz/Abel.
Foto: Claudia Knuth - Kanzlei Lutz Abel

Viele Unternehmen erlassen Regelungen, wie damit umzugehen ist, wenn man aus einem Risikogebiet zurückkehrt. Hier können die Arbeitgeber auch arbeitsrechtliche Sanktionen festlegen, die eintreten, wenn etwa ein Mitarbeiter sich infiziert hat und dennoch zur Arbeit geht. In der Regel hat bereits jetzt nur derjenige Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, der unverschuldet krank wird. Reist man bewusst in ein Risikogebiet und erkrankt anschließend, ist das nicht der Fall.