Wasserdichte Wunschlösungen werden nicht zum Zuge kommen:

Lohn- und Gehaltsexperten passen sich an

02.08.1985

Flexible Arbeitszeit flexibel abzurechnen bietet sich an. Doch der Weg dahin ist mit politischen, betrieblichen und technischen Wenns und Abers besät. Bernd Hentschel, Lohn- und Gehaltsexperte, Köln, berichtet von der ALGA 85, der Tagung über die Allgemeine Lohn- und Gehaltsabrechnung, die kürzlich in Lahnstein stattfand.

Die Wunschlösungen aus betrieblicher Sicht bezogen auf "wasserdichte" Zeit- und Leistungserfassungsverfahren mit ausgefeilten Kontrollmechanismen werden, dies zeichnete sich auf der Tagung deutlich ab, kaum zum Zuge kommen, zumal die gewerkschaftlichen Forderungen klar und unmißverständlich in Richtung Abschaffung der Stempeluhren zielen.

Die jüngste Rechtsprechung zu ° 8, 1, 6, Betr.VG zeigt in puncto computergestützte Leistungs- und Verhaltensdatenerfassung und -verarbeitung weitere Restriktionen auf.

Aus abrechnungstechnischer Sicht sind aus diesem Umfeld folgende strategische Zielsetzungen abzuleiten, die sich Anbieter und Hersteller ebenfalls zu eigen machen sollten:

1. Zeiterfassungs- und -bewertungsverfahren müssen in zeitwirtschaftlichen Systemen zusammengefaßt werden, die als eigenständige Systeme die Ergebnisse für die Bruttolohnbildung und -abrechnung bereitstellen und an die Abrechnung liefern.

2. Um den vielfältigen Flexi-Komponenten gerecht zu werden und mittel- und langfristige Lösungen abzudecken, bedarf es der Entwicklung arbeitnehmerbezogener "Jahreszeitkonten" die technisch mittels Datenbanklösungen realisiert werden sollten.

3. Die zeitwirtschaftliche Kontenführung auf betrieblicher Ebene sollte so weit transparent gestaltet werden, daß der betroffene Arbeitnehmer in die Lage versetzt wird, täglich über Datenstationen seinen ..Kontostand" überprüfen zu können.

4. Um monatliche Entgeltschwankungen zu glätten, aber auch um die Abrechnungssysteme nicht weiter aufzublähen, sollte die betriebliche Marschrichtung bei der Entlohngestaltung in Richtung eines durchgängigen Monatslohnes zielen.

Monatslohn entlastet und hilft, die steuer- und beitragsrechtlichen Verfahrenskomponenten zu entschärfen.

Aus abrechnungspolitischer Sicht, an die Adresse des Gesetzgebers gerichtet, müssen die Forderungen lauten:

1. Die beabsichtigten Neuregelungen im Arbeitszeit-Gesetz sollen die betrieblichen Flexi-Regelungen unterstützen und nicht auf den "Kopf" stellen und nicht etwa durch restriktive Vorhaben strangulieren. Anders formuliert: Der Gesetzgeber sollte auf die Veränderungen anpassend reagieren aber nicht agierend eingreifen.

2. Das Sozialversicherungsrecht sollte dahingehend novelliert werden, daß das Entstehungsprinzip für laufendes Arbeitsentgeld ersatzlos durch das Zuflußprinzip, wie bei Einmalzahlungen, allerdings ohne März--Klausel, ausgetauscht wird. Selbst die Überlegung " pro Beitragsjahresausgleich " ist aufgrund der Umwälzungen in der Arbeitszeit- und Entlohnungsgestaltung erneut anzustellen. Dieses ist zwar kein leichtes Unterfangen, aber vor dem Hintergrund der anstehenden Veränderungen ein unvermeidlicher Schritt in die richtige Richtung. Der Anpassungsdruck wird wachsen und damit das Beitrags- und Leistungsrecht auf den Prüfstand stellen.

3. Dem Entbüroskratisierungsbestreben ist stärkeres Gewicht beizumessen und weitestgehend Unterstützung zu gewähren.

Diese Flexibilisierung erfordert eine Fülle von Voraussetzungen.

Dialogtechnische Zeiterfassungsinstrumente - beispielsweise auf PC-Basis - müssen zusätzliche Leistungs- und Verhaltensdaten erfassen, die den ohnehin schon strittigen Bereich der DV-Mitbestimmung mit neuem Zündstoff versorgen. Dementsprechend groß war daher auch das Interesse der ALGA-Teilnehmer an modernen, computergestützten Abrechnungssystemen, wie sie von dreizehn Anbietern im Rahmen der Fachausstellung präsentiert wurden.

Schmerzliche Anpassungszwänge

Eingeschränkte Flexibilität durch Rechtsunsicherheit im Bereich der Märzklausel, durch mühevolle technische Integration der Arbeitszeitflexibilisierung - das war nicht alles. Denn die neue Dimension des Richterrechts mit ihren teilweise schmerzlichen Anpassungszwängen sorgt für weitere Belastungen der Personalabrechnungsabteilungen.

So standen darum Arbeitsvertragsrecht und weitere gesetzliche Regelungen ebenfalls im Blickpunkt des Teilnehmerinteresses. Denn es sind die gesetzlichen Regelungen, die die Abrechnungsverfahren und -systeme in gravierenden Änderungs- und Neuentwicklungsaufwand getrieben und die Experten zu " Wissenden " oder besser " Eingeweihten " gemacht haben.

Zwischen " engem Freiraum und Arbeiten im freien Raum " definierte ein Teilnehmer die Sitation der Lohn--und Gehaltsexperten.

Flexibel bleiben

Unterschiedliche Modelle zur Arbeitszeitverkürzung werden kontinuierlich diskutiert. Sie weisen alle in Richtung " Zeit--Souveränität " des Arbeitnehmers, auf der anderen Seite orientieren sie sich aber auch am jeweiligen Produktionsaufkommen der unterschiedlichen Betriebe und Branchen. Die zur Zeit gängigsten " Flexi-Regelungen " dürften nur die Vorhut sein für weitere Umwälzungen in der Arbeitszeitgestaltung. Für den Beginn der 90er Jahre ist zwar ein Minderangebot an Arbeitskräften prognostiziert, aber der strukturelle Wandel ist im vollen Gang, und Prognosewerte werden von der Realität bekanntlich nur sehr selten bestätigt.