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Lkw-Maut verschiebt sich auf Mitte 2004 - das kann teuer werden

23.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe hat gestern im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages den Verkehrspolitikern der Fraktionen den Mautvertrag erläutert. Den hat das Bundesverkehrsministerium mit den Betreibern von Toll Collect, DaimlerChrysler, Deutsche Telekom und Cofiroute geschlossen. Der Kernvertag, in dem auch die Bestimmungen zu Haftungen, Vertragsverletzungen und Schadensersatzregulierungen stehen, ist allein 190 Seiten lang. Das gesamte Vertragswerk inklusive Patentschriften und technischer Zeichnungen etc. umfasst sage und schreibe 16.800 Seiten. Aus diesem umfassenden Oeuvre müssen nun die Vertragspartner, deren Anwälte und gegebenenfalls später Richter herausfinden, welche Konventionalstrafen Toll Collect an den Bund dafür zahlen muss, dass das Mautsystem nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in Betrieb gegangen ist und sich auch noch bis weit ins kommenden Jahr verspäten wird.

Juristen schlagen bereits die Hände über dem Kopf zusammen in Erwartung fieseliger Auseinandersetzungen über die Interpretation des Vertrags. Allerdings gibt es einige wenige Punkte, die unstrittig zu sein scheinen: So muss Toll Collect vom Dezember an eine Vertragsstrafe zahlen, die pro Tag 250.000 Euro beträgt. Das summiert sich auf rund 7,5 Millionen Euro im Monat. Ab März 2004 verdoppelt sich diese Strafe auf 15 Millionen Euro monatlich. Dem stehen allerdings Einnahmeverluste von 156 Millionen Euro pro Monat entgegen. Diese Summe erhoffte sich der Bund aus Einnahmen des Mautsystems.

Die weiteren möglichen Strafzahlungen, die Toll Collect gegebenenfalls entrichten muss, sind dafür umso heftiger umstritten. Der Vertrag formuliert zwar eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe. Die wird in den ersten drei Monaten nach dem 31. August nicht fällig, jedoch ab dem vierten Monat in der genannten Höhe von zunächst 250.000 Euro täglich.

Eine verschuldensabhängige Strafe ist aber offensichtlich ausgeschlossen. Ausnahme: Das Ministerium müsste seinem Vertragspartner Fahrlässigkeit nachweisen können, um via Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) weitere Zahlungen beanspruchen zu können. Zudem könnte der Bund bezüglich einer möglichen Haftung von Seiten Toll Collects einen bedingten Vorsatz reklamieren. So ein Tatbestand würde etwa vorliegen, wenn Toll Collect nachgewiesen werden könnte, dass die Manager am Einführungstermin 31. August festhielten, obwohl sie wussten, dass dieses Datum keinesfalls zu halten ist. Verkehrsminister Stolpe hatte verschiedentlich beklagt, dass Betreiberkonsortium habe sein Ministerium im Unklaren gelassen über die Funktionsfähigkeit des Systems. Toll Collect hatte diese Anwürfe heftig bestritten.

Grundsätzlich gilt allerdings, dass Toll Collect trotz anhaltender technischer Probleme erst dann in Regress genommen werden kann, wenn das Bundesamt für Güterverkehr das Mautsystem für den Testbetrieb freigegeben hat, also eine vorläufige Betriebsgenehmigung erteilt hat. Dies ist bis heute nicht geschehen.

In dem jetzt offengelegten Vertrag sind auch die vereinbarten Termine geregelt. Danach hätte das satellitengestützte Mautsystem bis zum 21. Mai 2003 prinzipiell eingerichtet sein müssen. Bis zum 15. Juni sollten alle Funktionen geprüft sein sollen, der Probebetrieb sollte Mitte August anlaufen. Ab 31. August dann hätten Lkws über zwölf Tonnen für die Nutzung der Autobahn pro Kilometer rund 12,4 Cent zahlen müssen.

Kommende Woche werden nun je drei Vertreter des Bundesverkehsministeriums und von Toll Collect Sondierungsgespräche führen, um sich bezüglich einer Schadensregulierung möglicherweise zu einigen. Trotz der mannigfaltigen technischen Probleme und des Chaos mit dem Mautsystem hält das Ministerium noch an Daimler-Chrysler, Deutsche Telekom und Cofiroute als Partner in Sachen Maut fest. (jm)