Kleine Datenmengen richtig Schützen
Die Antwort ist ein klares "vielleicht". Für Einzelpersonen, die ihre eigene Leistung optimieren möchten, kann die Analyse ihrer persönlichen Datenspeicher äußerst hilfreiche Erkenntnisse liefern. Wir erfassen mehr Daten über uns selbst als je zuvor, und der Anstieg bei den sogenannten Wearables, wie beispielsweise FitBit und Google Glass, verspricht ein noch schnelleres Wachstum bei der Erfassung von Daten zu unseren Aktivitäten.
Die Anzahl und die Beliebtheit von Apps zur Nachverfolgung von Daten, die Empfehlungen anhand dieser Daten abgeben können, werden nach unserem Dafürhalten zunehmen, da sich immer mehr Menschen mit "Life-Hacking" beschäftigen. Sie müssen nicht einmal biometrische Daten oder Verhaltensdaten verwenden: eine App, die Ihren Kalender analysieren kann, könnte Ihnen problemlos verschiedene Aufgaben basierend auf der verfügbaren Zeit, die Sie für deren Durchführung haben, zuteilen.
- Ein Gesetz für alle
EU-weit gelten die gleichen Datenschutzregeln. Das bedeutet auch eine gestiegene Verantwortung und Haftung für alle, die persönliche Daten verarbeiten. - "Recht auf Vergessen"
Wollen Nutzer ihre Daten nicht weiter verarbeitet sehen, werden diese gelöscht - vorausgesetzt, es spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen. - "Opt-in" statt "Opt-out"
Sollen persönliche Daten verabeitet werden, müssen Nutzer aktiv zustimmen (und nicht aktiv widersprechen wie bisher). - Recht auf Transparenz
Nutzer haben ein Recht auf Transparenz - sie dürfen erfahren, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden. - Zugang und Portabilität
Der Zugang zu den bei Dritten über einen selbst gespeicherten Daten soll einfacher möglich sein. Zudem ist die Dartenportabilität zu gewährleisten - also sicherzustellen, dass persönliche Informationen leichter von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen werden können. - Schnellere Meldung
Tritt ein Datenverlust auf, müssen Unternehmen und Organisationen im Regelfall binnen 24 Stunden, mindestens aber so schnell wie möglich ihrer behördlichen Meldepflicht nachkommen. - Weniger Behördenchaos
Unternehmen müssen sich nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde auseinandersetzen - und zwar dort, wo sie ihren Hauptsitz haben. - Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden. - Erweiterter Geltungsbereich
Die EU-Richtlinie gilt auch für Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder auch nur Online-Marktforschung unter EU-Bürgern betreiben. - Höhere Bußgelder
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. - Bürokratieabbau
Administrative Umstände wie Meldepflichten für Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, entfallen. - Erst ab 16
Die rechtswirksame Anmeldung bei Internetnetservices wie Facebook oder Instagr.am soll Jugendlichen im Regelfall erst ab 16 Jahren möglich sein - weil sie erst ab diesem Lebensalter eine gültige Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben können. Nationale Gesetze sollen laut Datenschutzverordnung hier aber Ausnahmen möglich machen. - Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Datenschutzbehörden werden in ihren Kompetenzen gestärkt, so dass sie die neuen EU-Regeln besser umsetzen können. Unter anderem dürfen sie einzelnen Unternehmen verbieten, Daten zu verarbeiten. können bestimmte Datenflüsse stoppen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu zwei Prozent der jeweiligen weltweiten Jahreseinkünfte betragen. Darüber hinaus dürfen sie Gerichtsverfahren in Datenschutzfragen anstrengen. <br /><br />(Quelle: Forrester Research)
Sicherheit und Datenschutz stellen natürlich auch hier ein Problem dar, aber der große Unterschied besteht darin, dass nicht ein großes Unternehmen, sondern das Individuum selbst die Kontrolle hat - und letztlich für Verstöße verantwortlich ist. Kleine Datenmengen sind wahrscheinlich für jedes Unternehmen in dieser Phase ein zu großes Risiko. Es ist besser, große Datenmengen zu verwenden, insbesondere Datensätze, die von Anfang an keine persönlichen Bezeichner aufweisen (zum Beispiel Computer- und Sensordaten), als einen Datenschutz-GAU im Zusammenhang mit der Nachverfolgung von "Leistungsdaten" der Mitarbeiter zu riskieren.
Angesichts der weiteren Zunahme an persönlichen Daten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich diese Erkenntnis durchsetzt - und kleine Datenmengen hoffentlich nur zur Selbstoptimierung genutzt werden, nicht als Werkzeug für schändlichere Zwecke. (hal)