Häufig wird die Behauptung aufgestellt, die Wahrscheinlichkeit, in einen Patentverletzungsprozess verwickelt zu werden, sei gering. Diese pauschale Bewertung lässt sich ebenso wenig belegen wie der Hinweis, dass der Einsatz quelloffener Software immer patentrechtlich gefährlich ist. Letztendlich muss jedes Unternehmen für sich eine Risikoabschätzung vornehmen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Der Satz gilt indes nur, wenn der Gefahr mit innerbetrieblichen Schutzmechanismen begegnet wird. Dazu gehört zuerst die Frage, ob - und wenn ja, welche - Open-Source-Software im Unternehmen eingesetzt wird. Der Einsatz ist dann juristisch zu bewerten. Mit den jeweiligen Lieferanten quelloffener Software sollte geklärt werden, welche Schutzmaßnahmen gegen Patentverletzungen getroffen wurden. Ein vollständiger Schutz ist dies nicht, aber eine erhebliche Risikominimierung.
Nicht nur das Patentrecht führt zu juristischen Risiken beim Einsatz von Open-Source-Software. Die Entscheidung des Landgerichts München zur Wirksamkeit der General Public License (GPL) vom 19. Mai 2004 (Az.: 21 O 6123/04) verdeutlichte, dass der Einsatz quelloffener Software auch aus anderen Gründen rechtlich nicht ungefährlich ist.