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Lexmark erreicht einstweilige Verfügung gegen Anbieter von Nachfüllzubehör

03.03.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundesgericht von Ost-Kentucky hat auf Betreiben von Lexmark eine einstweilige Verfügung gegen Static Control Components (SCC) erlassen. Dem Unternehmen aus Sanford, North Carolina, wird damit Herstellung und Vertrieb von Chips untersagt, die die Wiederverwertung von gebrauchten Tonerkartuschen in zwei Laser-Printern von Lexmark ermöglichen.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Druckerhersteller den Großteil der Einnahmen nicht mit Printern sondern mit dem höhermargigen Zubehör erzielen. So erwirtschaftete Lexmark im vierten Quartal 2002 rund 54 Prozent der Gesamterlöse durch den Verkauf von Verbrauchsmaterialien wie Tintenpatronen oder Tonerkartuschen.

Um zu verhindern, dass Drittanbieter oder Nutzer leere Lexmark-Kartuschen einfach wieder neu auffüllen, hatte der Hersteller im vergangenen Jahr einen speziellen Chip eingeführt, der jede Form von Wiederverwertung unmöglich machte. SCC fertigte daraufhin kurzerhand den Chip nach und verkaufte ihn an Tausende von Drittanbietern. Diesen waren anschließend in der Lage, gebrauchte Patronen zu einem deutlich niedrigeren Preis zu verkaufen. Lexmark hatte gegenüber dem Gericht erfolgreich argumentiert, dass SCC mit dem Chipnachbau gegen den Digital Millennium Copyright Act (DCMA) von 1998 verstoße.

Das Unternehmen aus North Carolina kündigte allerdings bereits an, auf Basis des Urteils in wenigen Wochen einen neuen Chip anzufertigen, der den ursprünglichen Zweck erfüllen und gleichzeitig dem US-Urheberrecht entsprechen soll. (mb)