Lexikothek Monopollei(s)tung

18.11.1994

Seit August 1992 differenziert die Telekom in ihrem Angebot zwischen Monopol- und Wettbewerbsleistungen. Sie wird damit einer Vorgabe des Poststrukturgesetzes gerecht, das fuer Marktkonkurrenten der Telekom, zum Beispiel den D2-Netzbetreiber Mannesmann Mobilfunk GmbH, ein faires, wettbewerbsfoerderndes Tarifangebot vorschreibt. Monopolleistungen - auch Standard- Festverbindungen genannt - stehen neben privaten Wettbewerbern auch allen anderen Telekom-Kunden zur Nutzung offen. Bei Monopolleistungen stellt die Telekom lediglich Verbindungen mit elektrischen Schnittstellen bereit, waehrend der Kunde bei Wettbewerbsleistungen einen Mehrwert in Form von Endgeraeten, Daten-Schnittstellen sowie Ersatzschaltungen geliefert bekommt. In diesem Jahr setzt der Carrier mit Monopolleistungen - auch Standard-Festverbindungen genannt - rund 2,8 Milliarden Mark um, mit Wettbewerbsleistungen zirka 2,7 Milliarden Mark.