EDV bei der öffentlichen Hand

Lexikon aller Programme gefordert

29.04.1977

Die Situation bei der Software-Erstellung in der öffentlichen Verwaltung der Bundesrepublik hatte Heinrich Adolphs, Oberamtsrat bei der Kreisverwaltung in Siegburg, in der CW-Ausgabe 12 vom 18. 3. 77 unter dem Titel "Der genaue Überblick fehlt" geschildert: EDV-Verfahren (hier: Oberbegriff für Programmsysteme) von beträchtlichem Ausmaß sind erforderlich, werden mit einem Aufwand in Millionenhöhe entwickelt. Indes: Die Datenzentralen und Arbeitsgemeinschaften als Produzenten dieser Software besitzen keinen ausreichenden Überblick über gleichartige Entwicklungen, die möglicherweise genutzt werden könnten, wodurch in manchem Fall eigene Programmierungen entbehrlich wären.

Es fehle - dies die Anregung Adolphs' - ein Lexikon, ein Handbuch, ein Verzeichnis (oder wie immer man es nennen mag), das einen umfassenden Überblick über die EDV-Verfahren in der öffentlichen Verwaltung bietet.

Aber wie sollte es aussehen? Was müßte es enthalten?

Ein Lexikon der Datenverarbeitungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung müßte die ganze Skala der öffentlichen Verwaltung und aller verwandten Gebiete darstellen. Es sei daran erinnert, daß es für Software der Privatwirtschaft derartige Lexika gibt. Zur öffentlichen Verwaltung zählen Bundes- und Landesverwaltung, die Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch Krankenkassen, Universitäten und ähnliche öffentliche Institutionen.

Lexikon für den deutschsprachigen Raum

Geographisch sollte eine Begrenzung im deutschsprachigen Raum gesehen werden, weil über die Bundesrepublik hinaus in Österreich und in der Schweiz ähnliche Probleme vorhanden sind.

Ein Lexikon der hier geforderten Art käme nur als Lose-Blatt-Werk infrage, denn auf kaum einem anderen Gebiet ist die Entwicklung so hektisch, wie bei der EDV in der öffentlichen Verwaltung. Das erklärt sich unter anderem durch die häufigen Gesetzesänderungen, von denen EDV-Verfahren stets betroffen sind. Auch werden ständig weitere Bereiche automatisiert, die bisher ohne Hilfe der Computer auskamen.

Mehr noch als nach dem Inhalt des geforderten Lexikons stellt sich die Frage nach einem potentiellen Herausgeber. Es scheint, daß ein deutscher Verlag - daran wäre sicher zu denken - sich offenbar nicht bereitfindet, ein so breit angelegtes Werk in Angriff zu nehmen, und zwar aus Gründen der Wirtschaftlichkeit. Wenn man auch davon ausgehen kann, daß selbst ein hoher Preis von den Datenverarbeitungszentralen und EDV-Anwendern der öffentlichen Verwaltung gezahlt werden würde, so sind doch die Käufer nicht allzu zahlreich. Und es darf nicht verkannt werden: Der Aufwand für die Stoffbeschaffung und -aufbereitung wäre gewiß nicht gering.

Bei einem öffentlichen Herausgeber müßte eine Rentabilität nicht gewährleistet sein. Dafür liegt das Interesse in dem allgemeinen Bedürfnis für das

Privater oder öffentlicher Herausgeber?

Wenn sich keine öffentliche Stelle fände, wäre auch daran zu denken, daß ein Verlag das Lexikon herausgibt und durch einen Forschungsauftrag oder durch sonstige finanzielle Mittel der öffentlichen Hand unterstützt wird.

Die Stoffbeschaffung dürfte keine Schwierigkeit bereiten. Die Redaktion kann das Material in erster Linie von den Datenzentralen selbst erhalten. Es kann davon ausgegangen werden, daß diese ein echtes Interesse an dem Werk haben und deshalb die erforderlichen Informationen bereitwillig geben.

Das Lexikon sollte alle in der öffentlichen Verwaltung eingesetzten EDV-Verfahren (Oberbegriff für Programmsysteme) beschreibend darstellen. Möglicherweise könnten auch bereits Verfahren aufgenommen werden, die sich in der Entwicklung befinden und vor der Fertigstellung stehen. Die Gliederung sollte nach bestimmten Sachgebieten oder - geografisch - nach Datenzentralen erfolgen. Unter Sachgebieten sind beispielsweise zu verstehen: Einwohnerwesen, Finanzwesen, Steuerverwaltung, Berechnung von Leistungen - wie Wohngeld, Ausbildungsförderung. Bei einer Einteilung nach Rechenzentren wären diese alphabetisch aufzuführen und zu jedem die dort eingesetzten Verfahren zu schildern.

Einheitlichkeit entscheidet über Qualität

Zu jedem einzelnen EDV-Verfahren müßten wenigstens folgende Angaben gemacht werden:

- Automatisiertes Sachgebiet

- Name des Verfahrens

- Stand der Erarbeitung

- Eigen- oder Gemeinschaftsentwicklung

- Entwicklungsdauer

- Zahl der Anwender

- Verfahrensbeschreibung

- Literatur

Die einheitliche Verfahrensbeschreibung stellt den Kern des Lexikons dar. Er ist zugleich der umfangreichste und schwierigste Teil. Es wäre gewiß nicht leicht, für die zahlreichen zu beschreibenden Verfahren und Programme einheitliche Grundsätze zu erarbeiten. Die Lösung dieses Problems dürfte über die Qualität des Lexikons überhaupt entscheiden. Die Beschreibung muß bei aller Knappheit so umfangreich sein, daß ein Dritter zu beurteilen vermag, was das Verfahren im einzelnen leistet.

Heinrich Adolphs ist Oberamtsrat bei der Kreisverwaltung in Siegburg und mit Aufgaben der EDV-Revision befaßt.