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Letsbuyit.com muss Preismodell ändern

25.07.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com erlassen, wonach der Co-Shopping-Experte sein derzeitiges Stufenpreismodell in Deutschland nicht mehr anwenden darf. In der Urteilsbegründung hieß es, die Internet-Company verstoße gegen das Rabattgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auf der Website von Letsbuyit.com können Verbraucher gemeinsam einkaufen und dadurch die Preise senken. Je mehr Käufer sich zusammentun, desto weniger müssen sie zahlen. Dabei nähern sie sich stufenweise dem Niedrigstpreis.

Das Hamburger Gericht entsprach mit seiner Verfügung einem Antrag der Online-Produktbörse Cnited AG. Letsbuyit.com hat nach eigenen Angaben Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingereicht. Der Berufungstermin findet voraussichtlich am 10. August statt.

In einer Pressemitteilung hat Letsbuyit.com nun angekündigt, sein Preismodell vorerst zu ändern. Künftig soll nur noch ein Betrag für die angebotenen Produkte genannt werden. Die stufenweise Annäherung an den Niedrigstpreis wird damit hinfällig. Zudem hat die Dotcom-Firma die Bundesregierung aufgefordert, das Rabattgesetz abzuschaffen, da diese Bestimmung in der Wirtschaft als veraltet und wiederholt gelte.

Die Aktie der vor kurzem an die Börse gegangenen Dotcom verlor am frühen Dienstagnachmittag im Vergleich zum Vortag um 8,85 Prozent und wurde bei 5,15 Euro gehandelt.