Wie der Staat hilft

Lernen während der Kurzarbeit

20.08.2009
Von 
Konrad Er hat Publizistik und Germanistik in Berlin studiert und anschließend eine Fortbildung zum IT-Fachjournalisten absolviert. Erste Erfahrungen im Job sammelte er als Freier Redakteur bei der COMPUTERWOCHE in München. Seit gut 30 Jahren arbeitet er als freier Journalist und Kommunikationsberater in Düsseldorf.

Geförderte Weiterbildungen im Überblick

Die Regierung will insgesamt 2,1 Milliarden Euro für die Weiterbildung der Beschäftigten zur Verfügung stellen. Aber auch andere Förderprojekte versprechen finanzielle Unabhängigkeit für Fortbildungszeiten. Hier einige der wichtigsten Programme:

  1. Der AfA-Ausbildungsbonus: Arbeitgeber, die bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellen, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus von 4000, 5000 oder 6000 Euro. Info: www.bmas.de/coremedia/generator/28544/ausbildungsbonus.html

  2. ESF-Förderprogramm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen": Mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll die Weiterbildung in niedersächsischen mittelständischen Unternehmen und dadurch der Strukturwandel in diesen Firmen unterstützt werden. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung, die sich aus den reinen Qualifi-zierungskosten und den Lohnfortzahlungen der Teilnehmer zusammensetzen. Die Förderhöchstgrenze beträgt 2000 Euro pro Kalenderjahr und Betrieb. Info: www.mw.niedersachsen.de/master/C42602462_N40943068_L20_D0_I712.html

  3. KfW-Programm "Kapital für Arbeit": Das Programm "Kapital für Arbeit" soll Unternehmen helfen, ihr Arbeits- und Ausbildungsplatzangebot zu steigern: Ab sofort können Arbeitgeber auch für jeden zusätzlich eingestellten Auszubildenden eine Kreditsumme von bis zu 100.000 Euro über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Info: www.kfw-mittelstandsbank.de

  4. BMBF-Begabtenförderung "Berufliche Bildung": Besonders begabte Absolventen einer beruflichen Ausbildung können auch mit einem Stipendium gefördert werden. Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit den Fördergeldern bilden sich die Stipendiaten gezielt weiter, um in ihrem Beruf voranzukommen. Die Höhe der Förderung soll innerhalb eines Kalenderjahres 1700 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum beträgt drei Kalenderjahre. Info: www.bmbf.de/de/762.php

  5. Steuern sparen: Weiterbildung ist absetzbar, denn Ausgaben für Kurse, Unterrichtsmaterial und Fahrtkosten gehören zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Info: www.berufszentrum.de/artikel_0304.html

  6. Bildungsprämien-Programm der Bundesregierung: Interessenten müssen sich unter der Nummer 0800/2623 000 einen Beratungstermin beschaffen. In dem Gespräch wird geklärt, welche Fortbildung in welcher Höhe gefördert werden kann. Einen Prämiengutschein kann jeder Beschäftigte erhalten, dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 Euro (oder 35.800 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit dem Gutschein übernimmt der Bund 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 154 Euro. Info: www.bildungspraemie.info

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