Neuer Referentenentwurf

Leistungsschutzrecht für Verlage heute im Bundeskabinett

29.08.2012
Verlage und Internet-Anbieter streiten weiter über das von der Regierung geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Vor diesem Hintergrund berät das Bundeskabinett am Mittwoch über einen Entwurf des Justizministeriums.

Das Bundeskabinett berät über das Urheberrecht im Internet: An diesem Mittwoch beschäftigt sich die Regierung mit einem Gesetzesentwurf, der das umstrittene Leistungsrecht für Presseverlage verankern soll. Presseverlage sollen "das ausschließliche Recht" haben, "Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google.

Mit Blick auf die Suchmaschinen heißt es in dem bei irights.info im Volltext veröffentlichten Gesetzentwurf (PDF-Link): "Heute sehen sich .. Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht."

Die Regierungskoalition hat Anfang März ihre bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht bekräftigt, ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts einzuführen. Daraufhin legte das Bundesjustizministerium Mitte Juni einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz vor, der inzwischen nach teilweise massiver Kritik auch in den Reihen der Koalitionsparteien überarbeitet wurde. Die Verlegerverbände haben gefordert, das Leistungsschutzrecht noch in dieser Legislaturperiode, also bis Herbst 2013, einzuführen.

Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach der Erhebung einer Beratungsfirma 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. "Der Anteil an Presseverlegern in der Google.de Websuche ist also überschaubar", resümiert die Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG - The Reach Group mit dem Analyse-Anbieter Sistrix. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten macht demnach nur 1,1 Prozent aus.

Das auf Beratung für Suchmaschinenwerbung spezialisierte Unternehmen TRG will damit nach eigenen Angaben einen Beitrag zur Diskussion über das Leistungsschutzrecht leisten. Eine TRG-Sprecherin sagte am Dienstag auf Anfrage, die Studie sei aus eigener Initiative und nicht im Auftrag eines bestimmten Kunden erstellt worden.

Die TRG-Studie beruht auf mehr als 15 Millionen der häufigsten Suchanfragen auf Google.de und jeweils mehr als 100 Ergebnissen, also auf insgesamt mehr als 1,5 Milliarden Einträgen in den Trefferlisten. Als Verlagsinhalte wurden die Webseiten von rund 1200 Internet-Anbieter eingestuft, die bei Google News berücksichtigt sind - mit Ausnahme von einigen medienfremden Themenportalen mit eigenen redaktionellen Inhalten. "Nehmen wir fünf dieser eindeutigen Nicht-Presse-Domains aus der Betrachtung, landen alle restlichen Presseverleger nur auf 7,5 Prozent der betrachteten Suchtreffer."

Google vermarktet nach den Ergebnissen der Studie 55,6 Prozent der untersuchten Suchbegriffe mit seiner "Adwords"-Werbung, bei der die Angebote von Werbekunden in einem farblich markierten Bereich im oberen Teil der Google-Seite angezeigt werden. Weitere Erlösquelle von Google ist das "Adsense"-Programm, bei dem die Betreiber von Web-Angeboten Google-Werbung in ihre Seiten mit einbauen und bei jedem Klick mitverdienen. "Jährlich macht Google höchstwahrscheinlich einen Milliarden-Umsatz in Deutschland", schreiben die Verfasser, die die Umsatzrendite von Google auf "gut 25 Prozent" schätzen.

Google habe ein erstaunliches Geschäftsmodell aufgebaut, das momentan besser funktioniere "als das aufwendige Erstellen von Nachrichten, guten Inhalten und tiefgründigen Berichten", schreibt TRG. Aber wahrscheinlich verdiene Google "den überwältigen Großteil seines Geldes in Deutschland ohne die Mithilfe deutscher Presseverleger". (dpa/tc)