Neben Kernaktivitäten werden noch andere Leistungen offeriert:

Leasingfirmen bieten Hilfe im Katastrophenfall

05.05.1989

Die Computer-Leasing- und Händlerbranche hat sich längst zu einem eigenständigen Zweig entwickelt. Allein in der Bundesrepublik Deutschland gibt es mittlerweile an die 50 unabhängige Leasinggesellschaften. Sie sind aber nicht nur in Mietgeschäft und Handel tätigt sondern bieten auch Wartung und Lösungen für den Katastrophenfall an. Dr. Christian Melcher gibt einen Branchenüberblick.

Seit etwa 1975 hat sich in Europa mit Schwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Branche für das Computerleasing und den Computerhandel entwickelt, die heute eine erhebliche wirtschaftliche Kraft darstellt. Ihre Dienstleistungen werden von einem breiten Anwenderspektrum, das sich von Benutzern von Großrechenanlagen bis hin zu Anwendern von mittleren Datenverarbeitungsanlagen erstreckt, genutzt. Investitionsentscheidungen von einigem Gewicht durch Benutzer von Großrechenanlagen werden heute wohl kaum noch getroffen, ohne ein oder mehrere Angebote von Mitgliedern dieser Branche einzuholen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind in dieser Branche etwa 50 Firmen tätig, in Europa etwa 200. Nennenswerte überregionale Bedeutung in Deutschland haben etwa 20 Firmen. Mit einer Ausnahme sind diese Firmen Bank-unabhängig. Alle sind Hersteller-unabhängig. Das Übergewicht ihrer Geschäftstätigkeit liegt im Leasing und Handel mit IBM-Geräten. In jüngster Zeit hat sich allerdings das Übergewicht des IBM-Anteils reduziert.

Übergewicht von IBM-Geräten entwickelt sich zurück

Die Branche erweitert ihre Aktivitäten ständig auf die Geräte anderer Hersteller. Das Volumen der über sie jährlich abgewickelten Neuinvestitionen im Leasingbereich liegt in Deutschland bei etwa 1,5 Milliarden Mark. Hinzu kommt das Leasing von gebrauchten Geräten und der Handelsumsatz. Ein erheblicher Teil der Branchenfirmen hat sich in Europa in der "European Computer Leasing & Trading Association (Eclat)" organisiert. Eclat hat nationale Untergruppierungen, zu denen auch der Computer-Leasing- und Händlerverband in der Bundesrepublik Deutschland gehört.

Folgt man der aus den Erlassen der Finanzverwaltung zur steuerlichen Einordnung von Leasingverträgen hergeleiteten Unterscheidung zwischen Finanzierungs-Leasingverträgen und Operating-Leasingverträgen (Mietverträge), so bieten die Branchenfirmen heute im wesentlichen Mietverträge an. Ihre Verträge sind dadurch gekennzeichnet, daß weder die Anschaffungskosten noch der Unternehmergewinn durch die mit den Leasingnehmern während der ersten festen Grundmietzeit vereinbarten Mieten gedeckt werden.

Der Vergleich zwischen abgezinsten Mieten und Anschaffungskosten ergibt in der Regel eine Deckungslücke, die die Firmen der Branche unter anderem durch Eigentitel abdecken. Dies unterscheidet die Angebote der Branche von reinen Finanzierungs-Leasingangeboten, wie sie von Bank-abhängigen Leasingfirmen oder Herstellerleasingfirmen gemacht werden. Das hat auch zur Folge, daß sich in den Leasingverträgen der Branche in der Regel keine Optionsrechte des Leasingnehmers oder Andienungsrechte des Leasinggebers finden. Die Firmen legen Wert darauf, über die Leasinggüter nach Ablauf der festen Grundmietzeit frei verfügen zu können.

Die beschriebene Deckungslücke wird als kalkulierter Restwert bezeichnet, der durch eine Verwertung des Leasinggutes nach Ablauf der festen Grundmietzeit durch einen Verkauf oder eine weitere Vermietung abgedeckt werden muß. Die Restwertkalkulation führt im Vergleich zum reinen Finanzierungs-Leasingvertrag selbstverständlich zu geringeren Mieten. Die geringeren Mieten sind auch nicht, wie bei einem Teilamortisationsvertrag, durch eine Abschlußzahlung bei Ende der festen Grundmietzeit auszugleichen. Das Restwertrisiko wird in vollem Umfang durch die Leasingfirma übernommen.

Die im Vergleich zum Finanzierungs-Leasing wesentlich günstigeren Leasingraten haben denn auch in den vergangenen fünf bis sechs Jahren dazu geführt, daß insbesondere IBM-Großrechenanlagen nicht mehr durch Leasingverträge mit Bank-abhängigen Leasingfirmen finanziert wurden, sondern im wesentlichen nur noch durch Verträge mit Firmen ,der hier dargestellten Branche.

Gebrauchtmaschinenmarkt kennt keine Grenzen

Da die Branchenfirmen - wie alle anderen Leasingfirmen - auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sind, muß die beschriebene Deckungslücke und der Gewinn bei der Vermarktung im Anschluß an die erste Vermietung durch Verkauf oder Zweit- und Drittvermietung eingespielt werden. Hierzu ist es erforderlich, daß ein Gebrauchtmaschinenmarkt besteht, dessen zukünftigen Preisvorstellungen bei Abschluß des ersten Mietvertrages bereits mehr oder weniger sicher vorhergesagt werden können. Ein solcher Gebrauchtmaschinenmarkt, der durch die Branche insbesondere für IBM-Geräte in den vergangenen 15 Jahren etabliert worden ist, kennt keine Grenzen - weder nationale noch internationale. Er besteht weltweit und wird durch die Branchenfirmen zum Nutzen der Anwender aktiv unterhalten.

Beim Handel mit Gebrauchtmaschinen kommt es darauf an, daß die Leasingfirma den auf diesem Markt erzielbaren Preis nach Beendigung der ersten Grundmietzeit richtig einschätzt. Nur dann ist sichergestellt, daß der bei der Erstvermietung einkalkulierte Restwert auch erzielt wird. Die von den Branchenfirmen abgeschlossenen Leasingverträge beinhalten also ein Spekulationselement; nämlich die richtige Einschätzung des Marktwertes der jeweiligen Maschine nach Abschluß der Erstvermietung.

Die beim Abschluß eines derartigen Spekulationsgeschäftes zu berücksichtigenden Überlegungen sind vielfältig. Die Branche kann sich auf zahlreiche, in regelmäßigen Abständen erscheinende Restwertschätzungen stützen. Die wohl verbreitetste regelmäßig erscheinende Restwertschätzung ist die der International Data Corporation (IDC). Doch die Gartner Gruppe und Diebold veröffentlichen ebenfalls regelmäßig Schätzungen. Darin wird nach den Handelspreisen (Wholesale) und den Benutzerpreisen (Retail) unterschieden. Eine Zentralrecheneinheit des Typs IBM 3090 200E wird per Februar/März 1988 beispielsweise von IDC mit folgenden zukünftiger Marktwerten bezogen auf der Listenpreis zu diesem Datum geschätzt:

Einige der Kriterien, die zu diesen Marktpreisschätzungen führen, sind:

- generelle Konjunkturentwicklung in den einzelnen europäischen Ländern,

- historische Entwicklung des Preis/Leistungs-Verhältnisses der Maschinen des Herstellers, .- gegenwärtige und zukünftige Produktplanung des Herstellers,

- Größe des Benutzermarktes für die jeweilige Maschine,

- Rabattpolitik des jeweiligen Herstellers und

- ob zukünftige weiterentwickelte Betriebssysteme auf der jeweiligen Maschine laufen werden.

Die Branchenfirmen verlassen sich jedoch nicht ausschließlich auf diese generell zugänglichen Informationen. In ihre endgültige Restwertkalkulation fließen firmenspezifische Überlegungen ein, die im Einzelfall zu einer höheren oder niedrigeren Restwerteinschätzung führen können. Dies hat zur Folge, daß die Miete, die die jeweilige Leasingfirma Kunden anbietet, im Vergleich zu Angeboten von Wettbewerbern höher oder niedriger sein können.

Diese firmenspezifischen Gesichtspunkte können unter anderem sein:

- Entwicklung der DV-Kapazitäten der eigenen Kunden; denn die Bedienung des eigenen Kundenstammes mit gebrauchten Maschinen ist der profitabelste Vermarktungsweg, weil die Handelsmargen ausgeschaltet werden können;

- Zahl der Mitarbeiter, die in die Vermarktung eingeschaltet werden können;

- wird das eigene Geräteportfolio ausreichen, um bei der Vermarktung komplette Systeme zur Verfügung stellen zu können, oder müssen Peripheriegeräte zugekauft werden

- welche Vermarktungskosten fallen an.

Jeder Computer hat eine technologische Lebensdauer. Dies ist der Zeitraum zwischen der Erstinstallation des Geräts und seiner Ausmusterung aus den Rechenzentren der Benutzer. Heute kann man bei Zentralrecheneinheiten von einer technologischen Lebensdauer von sechs Jahren bei Großrechnern und sieben .Jahren bei Rechnern der mittleren Datentechnik ausgehen. Peripheriegeräte wie Magnetplatten, Magnetbänder, die dazugehörigen Controller und Drucker können eine technologische Lebensdauer von bis zu zehn Jahren erreichen.

Der Verfall des Marktwertes einer Maschine stellt sich nicht als stetig fallende gerade Linie dar, sondern als eine kurvenreiche mit teilweise heftigen Ausschlägen. Diese Ausschläge ergeben sich, wenn ein Hersteller die alsbaldige Auslieferung eines neuen Modells ankündigt. Damit fällt die Nachfrage nach dem gegenwärtig verfügbaren Modell meist drastisch zurück. Zeigt sich dann in der Folgezeit - wie schon oft geschehen - daß das Nachfolgemodell nicht zu dem angekündigten Zeitpunkt verfügbar ist, oder erweist sich das Nachfolgemodell bei genauerer Untersuchung des von ihm gebotenen Preis/Leistungs-Verhältnisses nicht als so attraktiv wie zunächst angenommen, steigt die Nachfrage nach dem alten Modell wieder an. Folge: Auch der Marktpreis der Maschine steigt im Verlauf der technologischen Lebensdauer der Maschine. Der Marktpreis eines Auslaufmodells kann auch noch nach der Erstinstallation des Nachfolgemodells steigen, wenn die Lieferfähigkeit des Herstellers für das Nachfolgemodell stockt.

Die Handelsaktivitäten der Branchenfirmen beschränken sich auf gebrauchte Datenverarbeitungsgeräte, mit Schwerpunkt auf IBM-Geräten. Auch hier zeigt sich aber seit einiger Zeit eine Verringerung des Übergewichts des Geschäfts mit IBM-Maschinen.

Wie schon erwähnt, ergibt sich die Notwendigkeit der Entwicklung von Handelsaktivitäten der Branchenfirmen dann, wenn das eigene Geräteportfolio nicht ausreicht, um die von einem Kunden gewünschte Konfiguration zusammenstellen zu können. Dann müssen gebrauchte Geräte hinzugekauft werden. Andererseits können Maschinen zum Verkauf angeboten werden, wenn Geräte nach Beendigung eines Mietvertrages frei werden und die Leasingfirma auf absehbarer Zeit keine Möglichkeit sieht, diese Maschine im eigenen Kundenkreis zu vermieten. In einer solchen Lage kann die Entscheidung richtig sein, diese Maschine nicht bis zu dem Zeitpunkt einzulagern, an dem ein Bedarf für sie im eigenen Kundenkreis entsteht, sondern sie zu verkaufen. Bei dieser Entscheidung spielt die Beurteilung der zukünftigen Marktchancen für die jeweilige Maschine eine große Rolle.

Erwartet die Leasingfirma Preis/Leistungs-Verhältnisprobleme der Nachfolgemaschine, wird sie kurzfristige Lagerkosten in Kauf nehmen Das gleiche gilt bei Lieferengpässen für die Nachfolgemaschine. Erwartet die Leasingfirma die alsbaldige Ankündigung des Nachfolgemodells, wird sie des gegenwärtig verfügbare Modell nach Beendigung der Benutzung durch einen Leasingnehmer schnell verkaufen. Ein Teil der Handelsaktivitäten der Branchenfirmen ist also notwendige Folge ihrer Leasingaktivitäten.

Der von der Branche entwickelte Handelsmarkt ist mittlerweile jedoch so groß im Volumen und so verbreitet auf alle westlichen Industrienationen, daß sich Handelsketten bilden Sucht eine Branchenfirma für einen; Benutzer eine Maschine, wird sie die se nicht immer bei einem Handelspartner finden, der sie im eigenen Geräteportfolio verfügbar hat. Der Handelspartner der suchenden Branchenfirma kann aber dadurch aushelfen, daß er sich seinerseits die benötigte Maschine besorgt. Diese Handelsketten können über vier bis fünf Stationen laufen. Es kommt auch häufig vor, daß die Maschine von einer Firma in Deutschland benötigt wird und die Kette der Veräußerer über andere Länder mit einer Endstufe wieder in Deutschland läuft.

Diese Kettengeschäfte sind unproblematisch, solange durch die mehreren Beteiligten, die alle bei dem Geschäft einen Gewinn machen wollen, der Preis nicht zu hoch wird. Rechtlich können sich bei diesen Handelsketten erhebliche Probleme dann ergeben, wenn in einem Glied der Kette Leistungsstörungen entstehen. Die Erfahrung zeigt, daß Handelsketten mit mehr als zwei, maximal drei Gliedern in der Abwicklung zu Problemen führen.

Die Branchenfirmen erschließen ihre Bezugsquellen für gebrauchte Maschinen in unterschiedlicher Weise. In vielen Fällen hat sich historisch ohne feste Vereinbarungen eine enge Zusammenarbeit von vier bis fünf Branchenfirmen in Gruppen ergeben. In der Regel wird dann ausschließlich innerhalb dieser Gruppe gehandelt. Nur in Ausnahmefällen, wenn kein Gruppenmitglied die gewünschte Maschine zur Verfügung hat, wird die Nachfrage breit über den Markt gestreut. Diese Gruppen basieren auf einem festen persönlichen Vertrauensverhältnis, das sich durch zahlreiche verläßliche Geschäftsabwicklungen gebildet hat. In vielen Fällen hat eine solche Geschäftsbeziehung auch schon den Test des Lieferausfalls eines Vorlieferanten oder aber des Preisverfalls bei einer Lieferverzögerung in der Weise überstanden, daß die Lieferantenseite ihre Verpflichtungen unter Hinnahme von Verlusten erfüllte.

Handelsbörse registriert Angebot und Nachfrage

Seit etwa sechs Jahren besteht in Amsterdam eine börsenähnliche Handelsmöglichkeit. Branchenfirmen können dort ihre Nachfragen und Angebote zentral mit Preisvorstellungen registrieren lassen. Gleichzeitig erhalten sie wöchentlich sämtliche dort registrierten Nachfragen und Angebote. Über einen Code kann bei Interesse erfragt werden, welche Firma hinter einer Nachfrage oder einem Angebot steht. Der Geschäftsabschluß kommt dann unmittelbar zwischen den beiden Branchenfirmen zustande. Die Informationen werden gegen eine Informationsgebühr zur Verfügung gestellt. Provisionen bei Geschäftsabschlüssen werden nicht berechnet.

Seit etwa einem Jahr stellt auch der europäische Branchenverband Eclat im Rahmen eines Netzwerkes Informationen über Angebote und Nachfragen zur Verfügung. Angeschlossene Netzwerkmitglieder geben ihre Angebote und Nachfragen über ein Terminal in das Netzwerk ein. Die Zentrale des Netzwerkes befindet sich in Großbritannien. Dort werden die eingehenden Daten geordnet und mittels Datenfernübertragung über Nacht den Netzwerkmitgliedern zum Abruf in ihren Terminals zur Verfügung gestellt.

Aktualität und damit Qualität beider Informationsdienste hängen von der Disziplin der Benutzer ab. Sie müssen die jeweilige Zentrale darüber informieren, wenn sich Angebote oder Nachfragen erledigt haben, andernfalls wird ein nicht aktueller Datenbestand im System mitgeschleppt.

Die Handelsgeschäfte werden in eigenen Handels- oder auch Broker-Abteilungen der Branchenfirmen abgewickelt. Die Führung und Kontrolle der Brokerabteilungen bedarf besonderer Sorgfalt. Die zu erzielende Marge ist im Verhältnis zum Geschäftsvolumen in der Regel gering und übersteigt selten zehn Prozent. Die Folgen einer Leistungsstörung in der dargestellten Handelskette können aber erheblich sein.

Die Handelspartner mit Sorgfalt aussuchen

In den Zeitraum einer Lieferverzögerung können Ereignisse fallen, die den Marktpreis der zu liefernden Maschine positiv oder negativ beeinflussen. Bei einem Preisverfall wird der Abnehmer eines Zwischenlieferanten einen Verzug zum Anlaß nehmen, vom Vertrag zurückzutreten, weil er die Maschine nun anderweitig billiger beschaffen kann. Der Zwischenlieferant bleibt aber unter Umständen zur Abnahme gegenüber seinem Vorlieferanten zu dem ursprünglich vereinbarten Preis verpflichtet. Trotz der Eile des Handelsgeschäfts, das im wesentlichen im Telefon- und Fernschreibverkehr abgewickelt wird, ist daher der Handelspartner mit Sorgfalt auszusuchen und die tatsächliche Verfügbarkeit der jeweiligen Maschine an ihrem derzeitigen Standort zum vereinbarten Liefertermin zu überprüfen.

Der gestiegene Wettbewerb in ihrem angestammten Betätigungsfeld des Leasing von und Handels mit Computergeräten und der enge Kontakt mit ihren Kunden bei der Beratung und Planung im Datenverarbeitungsbereich haben einige Firmen der Branche dazu veranlaßt, ihre Aktivitäten über das Leasing und den Handel hinaus auszudehnen.

So bieten Branchenfirmen beispielsweise Wartungsleistungen von DV-Geräten im Wettbewerb zu dem jeweiligen Hersteller an. In der Regel sind die Wartungspreise der Branchenfirmen erheblich günstiger als die der Hersteller. Die Wartungsqualität ist mit der des Herstellers vergleichbar, da die Branchenfirmen unter anderem auch frühere Mitarbeiter der Hersteller beschäftigen.

In der Regel werden neue Maschinentypen, die eine neue technologische Entwicklungsstufe darstellen, für etwa zwei Jahre nicht in das Wartungsprogramm der Branchenfirmen aufgenommen, da sie für diesen Zeitraum noch nicht über genügend Erfahrung mit der neuen Technologie verfügen. Der Schwerpunkt der Wartungsleistungen der Branchenfirmen liegt bei Peripheriegeräten und Zentralrecheneinheiten der mittleren Datenverarbeitung.

Zwei Wartungsvarianten sind in der Leasingbranche üblich. Das eine Konzept besteht darin, dem Benutzer ,die Wartungsleistung gegen ein Pauschalhonorar anzubieten, die Leistung jedoch nicht selbst zu erbringen, sondern auf der Basis der Zeit- und Materialabrechnung durch Personal des Herstellers bewirken zu lassen. Dies gilt für die Fehlerbeseitigung Die vorbeugende Wartung durch regelmäßige Inspektionen wird durch eigenes Personal vorgenommen. Dieses Konzept kann als Versicherungs-Konzept bezeichnet werden.

Die teuren Dienstleistungen des Herstellers werden nur bei der Fehlerbeseitigung in Anspruch genommen. Die Wartungsgebühr ist auf der Basis der Häufigkeit der Notwendigkeit der Fehlerbeseitigung kalkuliert. Bei diesem Konzept ist nicht ausgeschlossen, daß die Wartungsfirma in dem einen oder anderen Fall bei häufiger Fehlerbeseitigung einen Verlust macht, während sich in anderen Fällen, bei denen im wesentlichen nur die vorbeugenden Wartungsarbeiten anfallen, erhebliche Gewinne einstellen. In jedem Fall liegt die durch die Branchenfirma angebotene Wartungsgebühr unter der des Herstellers.

Das andere Konzept besteht darin daß sämtliche Wartungsarbeiten durch eigenes Personal durchgeführt werden. Auch bei diesem Konzept wird aber sichergestellt, daß - die Wartungsfirma einen Fehler nicht innerhalb angemessener Zeit beheben - , der Hersteller auf Kosten der Wartungsfirma den Fehler beseitigt.

Ein teilweiser und erst recht ein völliger Ausfall der Computeranlage eines Benutzers kann unübersehbare Folgen für ein Unternehmen haben Der bisher wohl spektakulärste Ausfall eines Rechenzentrums traf eine New Yorker Bank. Es wurde berichtet, daß ein Sofortkredit von 20 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt werden mußte, um den Fortbestand der Bank sicherzustellen.

Ausweichrechenzentren sind auch im Angebot

Firmen der Computer-Leasing- und Handelsbranche bieten Konzepte zur Beherrschung des Katastrophenfalls an. Die Angebote reichen von der Vorratshaltung der Rechnerkapazität im Lager über betriebsfähig in Fahrzeugen installierte Rechenzentren bis zu festinstallierten betriebsfähigen Ausweichrechenzentren. Das letztere Konzept ist wohl am weitesten verbreitet. Nach diesem Konzept stellt eine Branchenfirma ihren Kunden ein laufend betriebsfähig gehaltenes Rechenzentrum zur Verfügung, das der Produktionskapazität des Rechenzentrums des Kunden entspricht.

In einem Test kann der Benutzer prüfen, ob die Leistungen des zur Verfügung gestellten Ausweichrechenzentrums im Katastrophenfall ausreichend sind. Während der Laufzeit. des Vertrages wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Katastrophenfall beherrscht werden kann. Die Branchenfirma stellt sicher, daß die Kapazität des zur Verfügung gestellten Ausweichrechenzentrums immer der des Kunden mit dem jeweils größten Rechenzentrum entspricht.

Treten Katastrophenfälle bei mehreren Benutzern gleichzeitig auf, so gewährleistet die Branchenfirma, daß eine bestimmte Höchstzahl von Katastrophenfällen gleichzeitig beherrscht werden kann. Da die Branchenfirmen jederzeit zur Abwicklung ihres Handels- und Leasinggeschäftes Maschinen im Lager haben, können sie die Kapazität des Ausweichrechenzentrums schnell durch Lagermaschinen erweitern.

Die Finanzierung des für die Leasinggüter aufzuwendenden Kaufpreises erfolgt auch in der hier dargestellten Branche zum wesentlichsten Teil durch einen regreßlosen Forderungsverkauf an Banken. Seit den Erlassen der Finanzverwaltung zur Behandlung regreßloser Forderungsverkäufe im Jahr 1980, werden für den Teil des Kaufpreises, der durch Mieten während der fest vereinbarten Grundmietzeit gesichert ist, Darlehenskonstruktionen nicht mehr gewählt. Diese Mieten werden dem Leasinggeber in Form eines abgezinsten Betrages durch die finanzierende Bank zur Verfügung gestellt.

Der Leasinggeber haftet nur noch für den Bestand (Verität) der Mietforderungen, nicht jedoch für ihre Einbringlichkeit (Bonität). Mit dieser Konstruktion kann eine Hinzurechnung der Zinsen zum Gewerbeertrag und der Hauptsache zum Gewerbekapital der Leasinggesellschaft vermieden werden.

Leasinggüter als Sicherheit für die Bank

Diese Erlasse beseitigen eine wettbewerbsverzerrende steuerliche Ungleichbehandlung der Branchenfirmen gegenüber Bank-abhängigen Leasingfirmen. Bei Bank-abhängigen Leasinggesellschaften wird eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung wegen des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs gemäß Paragraph 19 GewStDV vermieden. Zur Sicherung des Anspruchs der Bank aus der Bestandshaftung des Leasinggebers werden der Bank die Leasinggüter sicherheitshalber übereignet. Darüber hinaus wird allgemein auch eine generelle Zweckbestimmungsvereinbarung zwischen Bank und Leasinggesellschaft getroffen, daß die Leasinggüter auch als Sicherheit für die übrigen Forderungen der Bank aus der Geschäftsbeziehung mit der Leasinggesellschaft dienen.

Die Leasinggüter, die mit einem Forderungsverkauf finanziert worden sind, dienen damit auch als Sicherheit für die Bestandshaftung des Leasinggebers gegenüber der Bank aus einem anderen Forderungsverkauf.

Die Finanzierung des Restwertes, vier nicht durch Mietraten während der ist vereinbarten Grundmietzeit gedeckt ist, erfolgt branchenüblich, aus eigenen Mitteln oder durch Kreditlinien, die von Banken eingeräumt werden. Letzteres setzt selbstverständlich eine länger andauernde vertrauensvolle Geschäftsverbindung voraus, da als Sicherheit nur der in den DV-Geräten liegende Restwert und die Fähigkeit der Leasinggesellschaft, diesen auch zu realisieren, zur Verfügung steht. Eine solche Finanzierung hat selbstverständlich Dauerschuldcharakter mit den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsfolgen.

Branchenfirmen versuchen, diese Folgen durch eine sogenannte Doppelstockkonstruktion zu vermeiden. Nach dieser Konstruktion wird das Leasinggut innerhalb der Gruppe einer Branchenfirma von der Firma A an die Firma B vermietet, und zwar für eine feste Grundmietzeit und zu Mietbeträgen, die nach Abzinsung die Anschaffungskosten abdecken. Die Firma B vermietet anschließend die Maschinen an einen Benutzer für eine feste Grundmietzeit und zu Mietraten, deren abgezinster Barwert die Anschaffungskosten nicht deckt. Firma A verkauft die abgezinsten Mietraten, die mit Firma B vereinbart sind, an eine Bank. Die mit dem Benutzer vereinbarten Mietraten werden als zusätzliche Sicherheit an die Bank abgetreten. Das Einräumen eines Darlehens von der Bank gegenüber der Leasingfirma A wird dadurch vermieden. Die Firma A kann fest vereinbarte Mietraten verkaufen, deren Barwert den Anschaffungskosten entspricht. Der Bank steht als Schuldner dieser Mietraten die Leasingfirma B zur Verfügung. Sie hat eine Sicherheit in Form der vom Benutzer zu zahlenden Mieten.

Eine solche Konstruktion wird dann unbedenklich sein, wenn zwischen Firma A und Firma B kein Ergebnisabführungsvertrag besteht. In vielen Fällen ist trotz der Zugehörigkeit zu einer Gruppe der Gesellschafterkreis in Firma A unterschiedlich von dem der Firma B, so daß in diesen Fällen die Doppelstockkonstruktion m jedem Fall steuerlich unbedenklich ist. Natürlich kann eine solche Konstruktion nur dann letztendlich wirtschaftlich zum Erfolg führen, wenn der erzielbare Restwert richtig eingeschätzt wird.

In erheblichem Umfang werden Restwerte durch Branchenfirmen auch im Wege grenzüberschreitender - der Sale-Lease-back-Transaktionen finanziert. Im Rahmen solcher Transaktionen verkaufen Branchenfirmen Computergeräte an ausländische Investoren und mieten sie gleichzeitig für eine Dauer von mindestens fünf Jahren zurück. Der durch den ausländischen Investor zu zahlende Kaufpreis übersteigt den Barwert der vereinbarten Rückmieten. Lediglich dieser Differenzbetrag wird vom Investor an die Leasinggesellschaft bezahlt. Der Restkaufpreis wird gestundet und zu den Fälligkeitsdaten mit der Rückmiete verrechnet. Die Verträge sind so gestaltet, daß nach den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts trotz der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums auf den Investor, das wirtschaftliche Eigentum bei der Leasinggesellschaft verbleibt. Ergebniswirksam ist lediglich der dargestellte Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und abgezinsten Rückmieten.

Solche Sale-Lease-backtransaktionen werden unmittelbar im Anschluß an die Mietverträge mit den Benutzern abgeschlossen. Rechte und Pflichten der Leasinggesellschaft und des Benutzers bleiben bei dieser Gestaltung unberührt. Die Leasinggesellschaft kann dem Benutzer zu seinem Vorteil Mieten anbieten, die einen erheblichen Restwert zur Folge haben. Die Leasinggesellschaft ist gegenüber dem Investor verpflichtet, nach Ablauf der mit ihm vereinbarten Mietdauer von fünf Jahren Vermarktungserlöse nach einem fest vereinbarten Schlüssel zu teilen. Bei richtiger Gestaltung kann der Investor in seinem Heimatland wegen der dort im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland herrschenden unterschiedlichen steuerlichen Betrachtungsweisen ebenfalls als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden mit der Folge, daß auch er in seinem Heimatland die Abschreibungen geltend machen kann.