Lasst der Einsicht von Kundennaehe Taten folgen!

06.08.1993

Es ist eine vermutlich nur fuer akademische Zirkel relevante Frage, ob das Management des Postunternehmens Telekom mit der Ausgliederung der Tochtergesellschaft Detemobil verfassungswidrig und damit im Vorgriff auf eine Postreform II auch eigenmaechtig gehandelt hat. Um kein Missverstaendnis aufkommen zu lassen: Man darf schon einigermassen gespannt sein, wie die Koelner Verwaltungsrichter oder eine etwaige hoehere Instanz entscheiden werden; immerhin geht es um mehr als 3000 Telekom-Mitarbeiter, von den Auswirkungen auf den Wettbewerb gar nicht zu reden. Gleichwohl gehoert nicht sehr viel Phantasie dazu, um zu vermuten, dass der jetzt von der Deutschen Postgewerkschaft (DPG) angezettelte Rechtsstreit ausgehen wird wie weiland das beruehmte Hornberger Schiessen.

Knackpunkt der juristischen Auseinandersetzung duerfte letztlich der von der DPG strapazierte Begriff des Kerngeschaeftes sein, oder, um es klarer auszudruecken, Bereiche, bei denen es fuer die Telekom ans Eingemachte geht - naemlich die bis dato weitgehend monopolisierte Sprachkommunikation. Der Eindruck eines zarten Pflaenzchens Mobilkommunikation, den die Telekom-Marketiers hier erzeugen wollen, korrespondiert in der Tat nicht mit den zu erwartenden Umsatzzahlen und dem Wettbewerb, der sich in diesem von fast allen Experten als Zukunftsmarkt der Telekommunikation prognostizierten Geschaeftsfeld abzeichnet.

Andererseits duerfte es kein unloesbares Problem darstellen, im Rahmen einer Postreform II, deren Eckdaten mit einer Privatisierung der drei Postunternehmen und einer Art uebergreifender Holding feststehen, auch eine verfassungsrechtlich abgesicherte Nische fuer die im Konzernverbund der Telekom agierenden Dienstleistungs-Toechter zu schaffen. Interessanter als alle juristischen Finessen ist aber die Frage, inwieweit den Anwendern und Kunden aus einer privatisierten, in ueberschaubare Unternehmenseinheiten aufgesplitteten Telekom Vorteile erwachsen, und hier duerfte die Antwort fuers erste lauten: zunaechst wenig.

Natuerlich ist es bezeichnend, dass die Ricke-Mannschaft nicht mehr nur in internen Papieren, sondern auch in oeffentlichen Commitments von der Erfordernis groesserer Kundennaehe und Flexibiliaet spricht - dies aber doch nur, weil mit der sukzessiven Abschaffung ihrer Monopolstellung und damit einhergehender nationaler wie internationaler Konkurrenz frischer Wind durch die Bonner Amtsstuben weht. Der Erkenntnis muessen nun Taten folgen - das gilt fuer den Mobilfunk genauso wie fuer den Systemkundenbereich, wo nicht nur die Datex-P-Anwender auf mehr Kundennaehe und Flexibilitaet warten. gh