Mannheim

Landgericht setzt ein Ideenklau-Verfahren von Apple und Samsung aus

17.03.2012
Eines der vielen Ideenklau-Verfahren von Apple und Samsung in Deutschland liegt seit Freitag auf Eis.

Dabei geht es um ein Apple-Gebrauchsmuster für das Verfahren, bei dem die Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") aufgehoben wird. Das Landgericht Mannheim will erst abwarten, was das Vorgehen von Samsung gegen das Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt ergibt. Samsung begrüßte die Entscheidung.

Zuvor hatte das Landgericht bereits in einem parallel laufenden Patentverfahren keine Verletzung eines Apple-Patents zu der Funktion durch Samsung erkannt. In einem anderen Verfahren in München hatte das dortige Landgericht festgestellt, dass das Patent von Motorola verletzt wird. Die Entsperr-Funktion ist bei Samsung etwas anders umgesetzt als bei Motorola.

Die Verfahren in Deutschland sind Teil eines weltweiten Patentkrieges in der Mobilfunk-Branche. Der iPhone-Konzern hat dabei auch das Google-Betriebssystem Android im Visier, mit dem inzwischen die meisten Smartphones laufen.

Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Branche beobachtet, geht davon aus, dass eine Prüfung des Gebrauchsmusters beim Patent- und Markenamt einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Da Gebrauchsmuster für zehn Jahre gewährt würden und das von Apple bereits fünf Jahre alt sei, sinke sein Wert für den iPhone-Konzern. (dpa/tc)