Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Länder wollen freiwillige Internet-Kontrollen

26.03.2010
Selbstkontrolle statt Zensur: Mit einer Reform des Jugendmedienschutzes wollen die Bundesländer die Betreiber von Internetseiten zur freiwilligen Alterskennzeichnung ihrer Angebote bewegen.

Besondere PC-Schutzprogramme sollen dabei die Altersangaben für die Seiteninhalte lesen und die Seiten dann entweder freigeben oder stoppen. Das sieht die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vor, die am Donnerstag von den Ministerpräsidenten in Berlin beschlossen wurde.

Anders als beim "Zugangserschwerungsgesetz" des Bundes, das eine Kontrolle durch die Internet-Provider vorsieht, setze die Initiative der Länder primär auf die Eltern. "Allein die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ein Jugendschutzprogramm auf dem Rechner installieren wollen", sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Beck. Wenn Seitenbetreiber Angaben verweigerten, gingen die Programme davon aus, dass die Inhalte nur für Volljährige erlaubt seien. Es gehe wie schon im Kino, bei DVDs oder Video-Spielen um eine "kontrollierte Selbstkontrolle", sagte Beck. Der Vorwurf der "Netzzensur" sei in diesem Fall Unsinn.

Anbieter von Internetzugängen sollten für die Verbreitung der Schutzprogramme sorgen und sie ihren Kunden anbieten. Die in Internetbrowsern eingerichteten Sperrfunktionen reichten nicht aus. "Nicht alle Eltern sind fit im Umgang mit solchen Technologien", sagte Beck. Der neue Staatsvertrag soll am 10. Juni unterschrieben und am 1. Januar 2011 in Kraft treten. (dpa/tc)