Regulierer genehmigt City-Carriern höhere Entgelte

Länder kritisieren TKG-Entwurf

12.12.2003
MÜNCHEN (pg) - Die Bundesregierung wird bei ihrem Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Abstriche machen müssen. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat Änderungen angemahnt, die sich wesentlich gegen die Telekom richten.

Als das Bundeskabinett Mitte Oktober seinen Entwurf für die Neufassung des TKG auf den Weg brachte, löste es bei den Wettbewerbern der Telekom einen Sturm der Entrüstung aus. Sie warfen der Regierung bewusste Parteinahme zugunsten des Ex-Monopolisten vor.

Den Beweis für die einseitige Auslegung des Gesetzes sieht der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) im Wesentlichen in zwei Faktoren: Erstens schreibt der Entwurf der Telekom nicht zwingend vor, Wettbewerbern so genannte Vorprodukte zeitgleich mit der eigenen Einführung zur Verfügung zu stellen. Zweitens wurde den Konkurrenten das Antragsrecht auf ein Missbrauchsverfahren bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gestrichen. Damit liegt die Entscheidung allein bei der Behörde, ob sie Verstöße der Telekom sieht und dagegen einschreitet.

Mit seinen Beschwerden scheint der VATM den Nerv des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat getroffen zu haben. Das Gremium hat sich im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat mit dem Regierungsentwurf befasst und in seiner Stellungnahme drei wesentliche Änderungen angeregt. Die Länder fordern, marktbeherrschende Unternehmen zu verpflichten, ihren Wettbewerbern Vorleistungen zeitgleich anzubieten. Missbraucht ein Provider seine Marktmacht durch überhöhte Preise, sollte das Gesetz der Reg TP ferner das Privileg einräumen, erzielte Mehrerlöse zurückzufordern. Außerdem spricht sich der Ausschuss dafür aus, das Antragsrecht für die Konkurrenten der Telekom beizubehalten.

Mit den Vorschlägen stärkt das Gremium die Rechte der Wettbewerber. Gegenüber der COMPUTERWOCHE begrüßte der VATM daher die Stellungnahme. Der Entwurf, so der Verband, sei ein fairer Ausgleich, der auch die Position der Telekom berücksichtige. "Wir hoffen, dass sich die Vorschläge im Gesetz wiederfinden."

Tatsächlich erhielt die Telekom im Ausschuss in einem wichtigen Punkt Rückendeckung. Das Gremium sprach sich dafür aus, Wiederverkäufer von Vorprodukten zu verpflichten, eingekaufte Dienste nur in veredelter Form zu vermarkten. Eine entsprechende Regelung im Gesetz wäre Balsam für die Telekom. Die Bonner waren erst kürzlich nach einem dreijährigen Prozessmarathon in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht dazu verurteilt worden, Resellern ihre Produkte ohne Einschränkung anbieten zu müssen. Die Telekom hatte sich gegen den Anspruch auf Weiterverkauf mit dem Argument gewehrt, ihre Wettbewerber hätten dann keinen Anreiz mehr, selbst in Netze und Innovationen zu investieren.

Während die Lobbyisten derzeit hart um die Auslegung der TKG-Novelle zugunsten ihrer Auftraggeber kämpfen, hat die Reg TP erneut an einer Stellschraube für den Markt gedreht. Die Behörde legte die Höhe für die Terminierungsentgelte für Stadtnetzbetreiber fest. Das sind die Gebühren, die City-Carrier von der Telekom für die Durchleitung von Gesprächen erheben können. Die Reg TP genehmigte den Netzbetreibern, 0,5 Cent pro Minute mehr berechnen zu dürfen als die Telekom im umgekehrten Fall.

Der Chef der Reg TP sagte, die Zuschläge seien nur ein Übergangsphänomen, um die Ankaufprobleme neuer Marktteilnehmer zu berücksichtigen, und befristete die Maßnahme zunächst bis zum 31. Oktober 2004. Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des Breko, des Bundesverbands der Stadtnetzbetreiber, bezeichnete die Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht weit genug gehe. Der Breko hatte höhere Entgelte gefordert. Die Telekom will indes prüfen, ob sie die gestiegenen Kosten an die Verbraucher weitergibt.