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L´Tur verklagt Lastminute.com

16.03.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die L´Tur Tourismus AG hat Klage gegen Lastminute.com eingereicht. Der deutsche Reiseveranstalter wirft dem britischen Online-Händler vor, durch seinen Namen einen unlauteren Wettbewerbsvorteil zu besitzen. Der Ausdruck "Last Minute" bezeichne in Deutschland Flugtickets, die weniger als 14 Tage vor Abflug gebucht werden. Zudem handele es sich hier um eine umgangssprachliche deutsche Redewendung. Sucht ein deutscher Reisewilliger nun im Internet nach Anbietern von Last-Minute-Angeboten, so würde er primär auf die Website des britischen Unternehmens geleitet, beklagt L´Tur. Lastminute.com wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern, da bei dem Unternehmen bislang noch keinerlei Informationen zur Klage eingegangen seien.