DV und Recht

Kurzurteile

13.02.1998

Schadensersatz bei Programmsperre

Wird Software verkauft, ist es nicht möglich, dem Kunden zu untersagen, das erhaltene Softwarepaket an Dritte weiterzuverkaufen. Enthält ein Programm aber eine Datumssperre, die sich nur durch Eingabe eines Codewortes ausschalten läßt, ist der Kunde in seinem Recht auf Weiterverkauf beschränkt. Daher verstößt der Einbau einer solchen Programmsperre gegen die guten Sitten, wenn sie für den Kunden ohne besonderen Hinweis des Verkäufers nicht erkennbar ist. In diesem Fall muß der Verkäufer dem Kunden Schadensersatz zahlen. (OLG Bremen, Urteil vom 13. Februar 1997, Az.: 2 U 76/96, veröffentlicht in Computer und Recht 1997, Seite 609, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Günther, München.)

Mitschuld bei Wartungsverträgen

Der Anwender ist verpflichtet, ein Wartungsunternehmen auf die Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden hinzuweisen, die bei einem Ausfall der zu wartenden Hardware (zum Beispiel eines Druckers) auftreten können. Auf Anraten des Lieferanten muß er sicherheitshalber eine zweite Hardware zu Backup-Zwecken anschaffen. Ansonsten trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden an auftretenden Ausfallschäden, auch wenn der Lieferant die Wartung nur mangelhaft ausgeführt hat. (OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 1997, Az.: 13 U 30/96, veröffentlicht in Computer und Recht 1997, Seite 604, in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Andreas Günther, München.)