Escom-Konkurs

Kunden sollen Schadensansprüche gleich angemelden

19.07.1996

MÜNCHEN (vwd) - Escom-Kunden sollten in der aktuellen Situation schnell reagieren: Sie müssen etwaige Ansprüche gegen die Gesellschaft umgehend anmelden. Hierauf wies einer Meldung von "vwd" zufolge der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, Jürgen Schröder, hin. Im Schadensfall während der Garantiezeit müßten Besitzer von Escom-PCs ihre Forderungen sofort geltend machen. Rechtsansprüche gegenüber Escom bestehen auch dann weiter, wenn etwa die Filiale, in der ein PC gekauft wurde, nun geschlossen werde. Vertragspartner der Käufer, so Schröder, sei die Escom Vertriebs GmbH und nicht die einzelne Niederlassung. Schlechte Karten hätten Escom-Kunden allerdings, wenn das Unternehmen nach dem Vergleich Konkurs anmelden müßte. In diesem Fall sei der Endverbraucher das letzte Glied in der Kette von Fordernden. Bis Redaktionsschluß hatte der vom Amtsgericht Heppenheim eingesetzte Vergleichsverwalter noch nicht entschieden, ob dem Vergleichsantrag von Escom stattgegeben wird oder nicht. Entscheidet das Gericht gegen den Filialisten, droht der Gang zum Konkursrichter. Die österreichischen Escom-Läden sollen von den Problemen der deutschen AG nach eigenen Angaben übrigens nicht betroffen sein.