Eigene Rechtspersönlichkeit für Krankenkassen-DV:

Kürzere Wege zur Anpassung

03.04.1981

KIEL (gr) - Um den Kundenwünschen schneller entsprechen zu können, legt sich die "Arbeitsgemeinschaft Datenverarbeitung der Ortskrankenkassen in Schleswig-Holstein", Kiel, jetzt eine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Hauptvorteil: Die Entscheidungswege werden kürzer.

Statt der Arbeitsgemeinschaft wird es ab 1. April dieses Jahres in Kiel das "Rechenzentrum der Ortskrankenkassen in Schleswig-Holstein" (ROSH) geben. Nach Angaben des neuen Geschäftsführers Gerhard Karck, bisher bereits Leiter der Datenverarbeitung, ermögliche die neue Rechtsform, auch Eigentum zu erwerben. Bisher stand rein rechtlich nur der Ortskrankenkasse Kiel das Entscheidungsrecht zu. Die übrigen Mitglieder hatten kein Mitspracherecht.

Die Organe der umfirmierten Gesellschaft seien deckungsgleich mit denen des Landesverbandes der Ortskrankenkassen. Damit sei jedes einzelne Mitglied im Vorstand vertreten.

Das Rechenzentrum arbeitet nach Angaben von Karck mit einer zentralen IBM 3031 und dezentral installierten Anlagen verschiedener Hersteller. Angeschlossen seien zur Zeit rund 290 Terminals, eine Zahl, die sich entsprechend dem Bedarf rasch ändere.