Kuenftig 64-Bit- statt nur 40-Bit-Schluessel erlaubt US-Regierung erleichtert den Export von Sicherheitssoftware

25.08.1995

MUENCHEN (CW) - Die Regierung Clinton ueberarbeitet derzeit eine Regelung, wonach nur Verschluesselungssoftware mit maximal 40-Bit- Schluessel exportiert werden darf, waehrend in den USA bis zu 1024 Bit gaengig sind.

Den Anstoss gab ein franzoesischer Student, der den 40-Bit-Code geknackt hatte. Hersteller von Verschluesselungstechniken hatten schon laenger groessere Freizuegigkeit verlangt. Zunaechst hatte sich aber die US-Regierung gestraeubt, weil sie befuerchtete, im Ausland koennte auch die organisierte Kriminalitaet in den Besitz besserer Softwareschluessel kommen. Ein erster Vorschlag, eine Sicherheitskopie eines jeden gehobenen Codes einer Regierungsbehoerde zu geben, war als moeglicher Eingriff in die Rechte von Firmen und Individuen auf Ablehnung gestossen.

Der jetzige Vorschlag der Regierungsbehoerden sieht eine generelle Exportgenehmigung fuer Verschluesselungssoftware bis 64 Bit Sicherheitscode vor. Dafuer muesse die Kopie der Schluessel bei einem privaten Treuhaender hinterlegt werden. Ueber diesen sollen Strafverfolgungsbehoerden in begruendeten Faellen zum Code Zugang haben.