Kopieren auf Diskette

Kündigung beim Diebstahl von Daten

27.04.2001

MÜNCHEN (jlp*) - Arbeitnehmer, die Daten entwenden, können fristlos gekündigt werden. Das Landesarbeitsgericht Sachsen urteilte, dass das Kopieren von Daten aus dem Bestand des Arbeitgebers auf private Disketten genauso bewertet werden müsse, wie das Entwenden von Gegenständen und wies damit die Kündigungsschutzklage ab.

Die Richter stellten fest, dass bereits das Überspielen der Daten einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstelle, da die Informationen in keinem Fall auf private Datenträger gehörten. Inhalt und Wert der kopierten Informationen spielten dabei keine Rolle.

Landesarbeitsgericht Sachsen, AZ.: Sa 34/99.